Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gästin am Juni 14, 2011, 12:38:34 Nachmittag

Titel: Mal aus AG-Sicht
Beitrag von: Gästin am Juni 14, 2011, 12:38:34 Nachmittag
Hallo,
mal aus AG-Sicht gesehen: was mache ich, wenn ich eine Mitarbeiterin habe, der ich eigentlich kein gutes Zeugnis geben kann. Sie hat sich der Firmenhierachie stets widersetzt, sich Rechte herausgenommen die ihr nicht zustanden, war sehr, sehr viel krank und extremst langsam. Wir haben ihr nun gekündigt weil es einfach keinen Zweck mehr hatte. Der Kostenfaktor für sie war sehr hoch, doch es kam nicht eine entsprechende Gegenleistung. Tja, Böses darf ich nicht schreiben, ein Anrecht auf ein qualifizoertes Zeugnis hat sie auch. Ich hätte ihr ein unqualifiziertes Zeugnis ausgestellt um nicht zu lügen. Was macht man in so einem Fall?
Gästin
Titel: Re: Mal aus AG-Sicht
Beitrag von: Parag66 am Juni 14, 2011, 17:25:50 Nachmittag
Zitat
Tja, Böses darf ich nicht schreiben...
Arbeitgeber sollen im Zeugnis nicht ihrem (wenn auch berechtigten) Ärger Luft machen und die Existenz des Arbeitnehmers auf lange Sicht absichtlich zerstören (im Sinne von "Frau Meier ist vollkommen unfähig und hat bei uns, wenn sie denn mal nicht krank war, nur Murks gemacht"). Niemand würde eine Arbeitnehmerin mit solch einem Zeugnis einstellen. Arbeitgeber sollen also wahr und gleichzeitig wohlwollend und mit Verständnis urteilen und dem Arbeitnehmer die Chance geben, es beim nächsten Arbeitgeber besser zu machen.

Das bedeutet aber nicht, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein gutes Zeugnis hat. Gut und wohlwollend ist nicht dasselbe. Wenn eine Leistung selbst bei wohlwollender und gutmütiger Betrachtung durchweg indiskutabel war, dann wird auch das Zeugnis der Note mangelhaft entsprechen. Das klingt dann in der Zeugnissprache zwar noch nett ("Sie hat sich bemüht", "Ihre Leistungen waren in der Regel zufriedenstellend"), aber jeder kundige Leser weiß, wie er solche Floskeln deuten muss.

Man sollte als Arbeitgeber nach meiner Meinung abwägen, ob ein Arbeitnehmer mit der Kündigung und Arbeitslosigkeit nicht schon genug gestraft ist und überlegen, ob es wirklich ein mangelhaftes Zeugnis sein muss, oder ob nicht eine Note 4 auch ausreichen würde.
Titel: Re: Mal aus AG-Sicht
Beitrag von: Gästin am Juni 14, 2011, 20:27:13 Nachmittag
Hi, genau darum geht es mir ja. Eine Vier wäre zu heftig, damit verbaue ich ihr alles. Aber eine 3 sollte es schon sein. Würde ich meinem Ärger Luft machen wollen, dann häte sie eine glatte sechs verdient. Ich versuche einfach abzuwägen. Ich weiß nur noch nicht - trotz aller Fachliteratur - wie ich das hinbekomme und daher meine Fragen.
Gruß
Gästin
Titel: Re: Mal aus AG-Sicht
Beitrag von: Maggy am Juni 17, 2011, 06:17:44 Vormittag
Es gibt bei arbeitszeugnis.de einen Arbeitgeberservice: http://www.arbeitszeugnis.de/arbeitgeber-service.php
Titel: Re: Mal aus AG-Sicht
Beitrag von: Gästin am Juni 17, 2011, 09:40:14 Vormittag
Dankeschön! Da schau ich gleich nach.
Gästin