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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Beate am Mai 30, 2005, 23:00:43 Nachmittag

Titel: Überarbeitung
Beitrag von: Beate am Mai 30, 2005, 23:00:43 Nachmittag
Hallo,
ich habe mein Zeugnis nochmals überarbeitet. Welche Gesamtnote würde ich dafür bekommen?
Frau xxx hatte sich in sehr kurzer Zeit in ihren Aufgabenbereich eingearbeit. Sie erwarb sich dabei schnell fundierte Fachkenntnisse. Sie zeigte stets Initiative und eine hohe Einsatzbereitschaft. Die Aufgaben erledigte Frau xxx gewissenhaft, genau und selbständig zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ihr kollegiales Wesen sicherte zu ihren Vorgesetzten und Mitarbeitern ein gutes Verhältnis. Im Umgang mit Kunden zeigte sie sich immer sehr aufgeschlossen und freundlich.
Frau xxx scheidet mit dem heutigen Tag zu unserem Bedauern aus dem Unternehmen aus.
Wir danken ihr für die stets gute Arbeit und wünschen ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Titel: Überarbeitung
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 31, 2005, 00:59:57 Vormittag
Wie gesagt, ohne Kenntnis des Kontextes (Aufgaben, Beschäftigungsdauer usw.) ist eine Einschätzung von Zeugnisaussagen kaum möglich. Jede Stelle hat ein anderes Qualifikationsprofil. Entscheidend für ein sehr gutes Zeugnis ist nicht, dass/ob es Textbausteine der Note 1 aneinander reiht, sondern ob es vollständig, in sich stimmig und daher glaubwürdig ist. Die Gesamtnote, nach der Sie fragen, richtet sich einzig nach der sogenannten Leistungszusammenfasung mit dem Grad der Zufriedenheit: Die Aussage "zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht der Gesamtnote 2+.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de