Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: rika am August 10, 2011, 12:04:13 Nachmittag

Titel: Minijob Zwischenzeugnis
Beitrag von: rika am August 10, 2011, 12:04:13 Nachmittag
Es geht um ein Zwischenzeugnis bei einem Minijob. Ich habe ein komisches Gefühl bei folgender Formulierung:

"Ihre Tätigkeit wird im Sinne einer geringfügigen Beschäftigung mit monatlich 400 € vergütet."

 Meiner Meinung nach hat dieser Satz in einem Zeugnis nichts zu suchen. Wer gibt mir einen Tipp? Vielen Dank.
Titel: Re: Minijob Zwischenzeugnis
Beitrag von: Maggy am August 12, 2011, 00:04:13 Vormittag
Es würde ein falscher Eindruck von der Berufserfahrung vermittelt werden, wenn die Tätigkeit als Vollzeitstelle dargestellt würde.
Titel: Re: Minijob Zwischenzeugnis
Beitrag von: rika am August 12, 2011, 12:19:01 Nachmittag
Dass die geringfügige Beschäftigung erwähnt wird finde ich ok. Aber muss die Vergütung erwähnt werden? Oder ist das dann egal?
Titel: Re: Minijob Zwischenzeugnis
Beitrag von: rika am August 12, 2011, 12:34:02 Nachmittag
Ich habe noch eine Frage:
Kann das Endzeugnis besser sein als das Zwischenzeugnis oder wird das Zwischenzeugnis als Basis genommen?

Ich frage mich, ob ich mein Zwischenzeugnis (nach meiner Einschätzung 3- 4) korrigieren lassen soll, oder ob ich lieber abwarte, um die Spannung, die jetzt entstanden ist, nicht noch zu verschärfen. Mir wurde zwar die Kündigung in Aussicht gestellt, andererseits auch eine eventuelle weitere Beschäftigung. Erst hieß es, es gibt keine Aufgaben mehr für mich, doch das Unternehmen entwickelz sich ständig weiter, dass sich durchaus noch Möglichkeiten auftun. Es ist alles eine Frage der Kostenübernahme.
Wie verhalte ich mich? Gekündigt worden bin ich noch nicht. Poche ich nun auf ein besseres Zwischenzeugnis oder lasse ich es?
Titel: Re: Minijob Zwischenzeugnis
Beitrag von: Parag66 am August 12, 2011, 14:03:41 Nachmittag
Zitat
Dass die geringfügige Beschäftigung erwähnt wird finde ich ok. Aber muss die Vergütung erwähnt werden? Oder ist das dann egal?
Geringfügige BEschäftigung oder Minijobs werden meines Wissens generell mit 400Euro vergütet, ob das extra erwähnt wird oder nicht ist egal

Zitat
Ich habe noch eine Frage:
Kann das Endzeugnis besser sein als das Zwischenzeugnis oder wird das Zwischenzeugnis als Basis genommen?
DAs Zwischenzeugnis ist eine Grundlage des Endzeugnisses, wobei der Zeitfaktor einberechnet wird. Wenn man nach 1 Jahr ein Zwischenzeugnis bekommt und nach 2 weiteren Jahren ein Endzeugnis, zählt die Note des Zwischenzeugnisses nur zu einem Drittel, weil der Zeitraum nur ein Jahr von drei Jahren ausmacht. 

Aber es kann durchaus sein dass der Aussteller des Endzeugnisses sich überzeugen lässt, dass das Zwischenzeugnis in der Bewertung unangemessen war. 

Ob man ein Zwischenzeugnis reklamiert oder nicht ist eine heikle Frage, wie du schon ganz richtig schreibst. Das kann zu Verärgerung führen, was dem Arbeitnehmer gegenüber natürlich unfair ist. Sofern man über das Zwischenzeugnis sachlich und freundlich reden kann, ist es ok, das zu thematisieren, aber eine Streitigkeit darum sollte man in so einer Phase vielleicht besser vermeiden.