Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: rene am Januar 13, 2012, 12:35:06 Nachmittag
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Hallo, mein Bruder hat eine arbeitsamtgestützte Umschulung zum Industriemechaniker für Feingerätebau absolviert. Er steht kurz vor Beendigung dieser und hat jetzt ein vorläufiges Abschlusszeugnis erhalten. Ich finde das unmöglich und würde gern mal eine Meinung zu dem ein oder anderen Punkt haben.
1. ist es zulässig so detailliert auf benutzte Arbeitsgeräte und Arbeitsvorgänge einzugehen?
wie hier z. b. :
"Beim Fräsen mit der DECKEL FP1, beim Drehen mit der WEILER Matador und Ergodor und beim Bohren mit Tischbohrmaschinen von IXION arbeitet er zuverlässig bis zu Toleranzen von 0,01 mm. Beim Schleifen überwogen Arbeiten mit der BLOHM Simplex beim Längs- Umfangs- und Planschleifen mit einer Genauigkeit von 5/1000 mm bei einer Oberflächenrauheit von Rz1."
und so geht es noch 2 Absätze weiter.
2. Es gibt einen Absatz über gewisse Fertigkeiten der so endet:
"Hier liegen auch eindeutig seine Stärken für seine berufliche Zukunft"
Ist sowas erlaubt? Diese Fertigkeiten beiinhalten nämlich nur einen kleinen Teil des Erlernten.
4. Das Zeugnis endet in meinen Augen widersprüchlich:
"Die ihm übertragenen Aufgaben hat er zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Im Bereich des Transfers von erworbenen Kenntnissen waren seine Leistungen ausreichend."
dann kommt die Abschiedsfloskel...
kann man sowas schreiben? das widerspricht sich doch. Im Satz davor noch halbwegs gut, dann nicht mehr...?
Ich wär sehr dankbar, dazu die ein oder andere Meinung zu hören, da er sich dazu äußern darf. Danke!
gruß
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kann wirklich niemand helfen?
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Hey, sbltue must be your middle name. Great post!