Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Biene am Februar 11, 2012, 17:49:48 Nachmittag
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Hallo.
ich bin gelernte Bürokauffrau, Mitte 40 und war 2 Jahre in einer Verwaltung (Voraussetzung ist eigentlich Verwaltungsangestellte) beschäftigt. Ich führe auch weiterhin meine Tätigkeit aus, nur der AG hat gewechelt.
Mein Arbeitszeugnis ist was die Tätigkeiten betrifft zutreffend, aber mit dem Rest kann ich nicht soviel anfangen.
.....hat ihre übertragenden Arbeiten zuverlässig und zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt. Sie identifiziert sich mit ihrer Arbeit, bringt eigene Ideen ein, arbeitet selbständig, fleißig, sorgfältig und gewissenhaft. Sie ist belastbar und neuen Aufgaben gegenüber aufgeschlossen.
Ihr Verhalten gegenüber den Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist vorbildlich. Sie ist stets hilfsbereit, freundlich und aufgeschlossen.
Also bei meinen Recherchen in Punkto Geheimcodes bin ich auf die unterschiedlichsten Auslegungen gestoßen. Ich hoffe, das Ihr mir bei der Beurteilung helfen könnt.
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Hallo Biene,
Ich bin zwar kein Experte aber ich habe mich jetzt wegen meiner Zeugnisse relativ gut eingearbeitet.
Der Anfang und Schluss ist ok denke ich. Volle Zufriedenheit bedeutet Note 2. Unten werden die Vorgesetzten vor den Kollegen aufgeführt was auch ok ist. Der Rest ist wohl aber nur Note 3. Es fehlt bei der Beschreibung zu Fleisig usw. Wohl immer das sehr. So denke ich dass es sich zwischen 2 und 3 bewegt.
Viele grüße
Wolhar
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Hallo Wolhar,
vielen Dank für deine Meinung.
Ich bin trotzdem noch total ratlos in Bezug auf die Aufzählungen, .....sie identifiziert sich mit Ihrer Arbeit.....usw.
Schöne Grüße
Biene
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Ja das sehe ich auch so. Die Formulierungen sind schon komisch. Vielleicht sind deine Arbeitgeber aber nur nicht so geübt im formulieren...
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Ja, da hast du warscheinlich recht :-)
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Volle Zufriedenheit bedeutet Note 2.
Das ist nicht korrekt
.....hat ihre übertragenden Arbeiten zuverlässig und zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt.
Das steht für die Gesamtnote "befriedigend", siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-leistungszusammenfassung.php.
Statt "übertragenden" müsste es "übertragenen" heißen, aber diese Floskel ist auch umstritten, weil es sich sehr passiv anhört ("macht nur, was man ihr auf den Tisch legt").
Sie identifiziert sich mit ihrer Arbeit, bringt eigene Ideen ein, arbeitet selbständig, fleißig, sorgfältig und gewissenhaft.
Eine gute Bewertung besteht nicht aus aneinander gereihten Adjektiven, etwas ausführlicher sollte es schon sein
Sie ist belastbar und neuen Aufgaben gegenüber aufgeschlossen.
Die Formulierung „Neuem gegenüber aufgeschlossen" ist missverständlich bzw. mehrdeutig. Im Standardwerk "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" aus dem Boorberg-Verlag wird die Aussage "Er war allem Neuen gegenüber sehr aufgeschlossen" mit der Note 5 bewertet. Denn sie kann dahingehend ironisch interpretiert werden, dass der Beurteilte zwar "prinzipiell interessiert" war, dies letztlich aber doch nicht realisiert hat. Ein Fachbuch aus dem Haufe-Verlag bietet hingegen im Abschnitt Arbeitsbefähigung (Note 1) folgenden Textbaustein an: "Er war Neuem gegenüber stets aufgeschlossen, hatte jederzeit ausgezeichnete neue, kreative Ideen und überzeugte durch hochinnovative Ansätze." Es ist daher zu empfehlen, das Adjektiv "aufgeschlossen" nur als Verhaltensattribut zu verwenden (im Sinne von "offen, freundlich"), nicht jedoch als Leistungsattribut.
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Hallo Kalli66!
Vielen Dank für deinen Kommentar.
Haben Behörden/Ämter evtl. einen anderen Beurteilunsstil wie die freie Marktwirtschaft?