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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: sonnenlilie am August 21, 2006, 09:22:16 Vormittag
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Hallo,
ich habe ein dreimonatiges Praktikum in der Psychiatrie absolviert und diese Beurteilung erhalten.
Herr...... hat in der Zeit vom ...... bis zum ..... in der klinischen Rehabilitation unseres Hauses gearbeitet.
Die klinische Rehabilitation versorgt u.s.w.u.s.f.
Vormittags warr Herr ........ in der Werktherapie und in der Eingangsgruppe mit jeweils zwölf Patienten eingesetzt.
Die Holzwerkstatt 1 und 2 mit jeweils bis zu 8 Patienten war nachmittags sein Aufgabengebiet.
Herr ......... hat sich im Laufe des Praktikums Kenntnisse über verschiedene Werktechniken angeeignet und diese auch angeleitet.
Im Bedarfsfall hat er sowohl in der Werktherapie, der Eingangsgruppe und der Holzwerkstatt Vertretungen übernommen.
Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Verlaufsdokumentation über das Patientenverhalten und die Teilnahme an der Stationskonferenz.
Herr ....... war bemüht, sich vor allem in den Bereichen Psychopathologie und Gesprächsführung Wissen anzueignen.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten war er in der Lage, eine angemessen distanzierte Beziehung zu den Patienten herzustellen.
Er fügte sich in das Team ein, war pünktlich, pflichtbewusst und verlässlich.
Herr ........ konnte den Anforderungen des ..........- Praktikums gerecht werden und wir wünschen ihm alles Gute auf seinen weiteren Lebensweg. Wie ist die Praktikumsbeurteilung zu bewerten?
Schreibt mir bitte, was die Praktikumsbeurteilung aussagt?
Ich bin nicht glücklich mit dieser Beurteilung, ich bin enttäuscht.
Vielen Dank,
sonnenlilie
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Herr ....... war bemüht
Nach anfänglichen Schwierigkeiten war er in der Lage, eine angemessen distanzierte Beziehung zu den Patienten herzustellen.
Er war pünktlich
konnte den Anforderungen gerecht werden
Puuh, das ist ein Brocken: Note 5. Prüf es mal der Reihe nach mit der Checkliste durch: http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf
Wenn du meinst, dass du mindestens die Note 3 verdient hast, muss dir der Arbeitgeber nachweisen, dass das nicht so war. Genauere Infos findest du hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#13
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php