Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mareike am Juni 12, 2005, 11:20:40 Vormittag

Titel: Was halten Sie von diesem Praktikumszeugnis???
Beitrag von: Mareike am Juni 12, 2005, 11:20:40 Vormittag
Sehr geehrte Damen und Herren,

könnten Sie mir bitte diese paar Zeilen beurteilen?

Danke im Vorhinein.

Frau.... hat bei Ihrem Praktikum sehr großes Interesse an den Aufgaben der ...
(Abteilung) gezeigt. Durch Ihre engagierte Mitarbeit und ihr aufgeschlossenes Wesen war sie innerhalb kürzester Zeit zu einer wertvollen Hilfe geworden.
Wir wünschen Ihr viel Erfolg für das beabsichtigte Studium und den weiteren beruflichen Werdegang.
Titel: Was halten Sie von diesem Praktikumszeugnis???
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 12, 2005, 14:58:34 Nachmittag
Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie das Praktikum für Ihr Studium benötigten oder nicht; wenn ja, wird üblicherweise kein Zeugnis, sondern nur eine wertfreie Praktikumsbescheinigung ausgestellt, da die Leistung nicht relevant ist und §8 BBiG für Sie nicht gilt.

Für ein Praktikumszeugnis wären die zitierten Aussagen recht dürftig, eine Benotung ist daher auch nicht möglich.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf
Titel: Was halten Sie von diesem Praktikumszeugnis???
Beitrag von: Mareike am Juni 12, 2005, 20:08:47 Nachmittag
Es handelte sich um ein Praktikum für das Studium!
Was meinen Sie denn damit das die zitierten Aussagen sehr dürftig sind?

DANKE!!!

Mareike
Titel: Was halten Sie von diesem Praktikumszeugnis???
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 12, 2005, 22:15:33 Nachmittag
Wenn Sie einen Blick auf die Übersicht (http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf)
werfen, stellen Sie fest, dass in den von Ihnen zitierten Sätzen auf die relevanten Leistungs- und Verhaltensaspekte kaum eingegangen wird.

Hier zählen u.a. die Auffassungsgabe, die im Praktikum erlangten Fertigkeiten und Kenntnisse, die Arbeitsweise und natürlich auch die Leistungszusammenfassung ("...zur vollen Zufriedenheit") sowie das Verhalten zu Vorgesetzen und Kollegen.
Möglicherweise sind all diese Aspekte im Gesamt-Zeugnis berücksichtigt. Anhand der von Ihnen zitierten knappen Auszüge ist eine Einschätzung aber leider nicht möglich.