Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: khiara am Oktober 30, 2006, 14:31:28 Nachmittag
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Hallo! Ich habe ein 6-wöchiges kaufmännisches Praktikum abolviert, aber mein Praktikumsleiter hat mir nur eine Bescheinigung darüber ausgestellt. Er meint, für einen so kurzen Zeitraum würde er kein Zeugnis ausstellen.
Meine Frage: Habe ich ein Recht auf ein Praktikumszeugnis oder liegt das wirklich im Ermessen der Firma?
Danke!
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Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, genügt eine Bescheinigung, weil nicht die Leistung relevant ist, sondern nur die Durchführung des Praktikums. Wenn es ein freiwiliges Praktikum war, hast du auch Anspruch auch ein Praktikumszeugnis, laut § 8 Berufsbildungsgesetz.