Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Bud am November 11, 2006, 15:13:41 Nachmittag
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Hallo,
ich habe nach meiner Ausbildung 2004 ein Ausbildungszeugnis bekommen, wurde aber in der Firma trotzdem übernommen. Da ich jetzt arbeitslos werde, hab ich mir zum ersten Mal die Frage gestellt wie das Zeugnis eigentlich zu bewerten ist?
Hier das Zeugnis:
Ausbildungszeugnis
Herr XXX
geboren am XX.XX.XXXX
erhielt in unserem Hause in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX eine Ausbildung zum
Industriekaufmann
Die Fertigkeiten und Kenntnisse wurden entsprechend dem Berufsbild des o. g. Berufes vermittelt.
Zusätzliche innerbetriebliche Schulungen ergänzten die Ausbildung
Die Ausbildung wurde mit der erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung zum Industriekaufmann am XX.XX.XXXX abgeschlossen.
Herr XXXX hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war jederzeit einwandfrei.
Für seine weitere berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihm viel Erfolg und alles Gute.
XXX, den XX.XX.XXXX
Firma
i. V. Personalleitung
Danke vorab für eure Antworten.
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um meine Frage vielleicht etwas zu spezifizieren.
Aufgrund von Prüfung der Verhaltens und Leistungsbeurteilung bin ich zu einer "guten" Bewertung gekommen. Stimmt dass?
Allerdings kommt mir das Zeugnis sehr kurz vor. Hat dies was zu bedeuten?
Zudem würde es mich interessieren, ob ich überhaupt noch etwas gegen das Zeugnis machen könnte, da es ja leider schon vor über 2 Jahren erstellt wurde?
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Deine Fragen zum Zeugnis wird dir der Zeugnistest ausführlich beantworten. Mit einer Berichtigung bist du leider etwas spät dran- Du kannst es versuchen, aber der Berichtigungsanspruch ist schon nach ca. 10 Monaten verwirkt, sehr viel schneller als der Anspruch auf die erste Erstellung (drei Jahre).
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dann lohnt sich ja auch ein Test nicht mehr, wenn der Anspruch sowieso schon erloschen ist