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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Bud am November 11, 2006, 15:13:41 Nachmittag

Titel: Ausbildungszeugnis - gut oder schlecht?
Beitrag von: Bud am November 11, 2006, 15:13:41 Nachmittag
Hallo,

ich habe nach meiner Ausbildung 2004 ein Ausbildungszeugnis bekommen, wurde aber in der Firma trotzdem übernommen. Da ich jetzt arbeitslos werde, hab ich mir zum ersten Mal die Frage gestellt wie das Zeugnis eigentlich zu bewerten ist?

Hier das Zeugnis:

Ausbildungszeugnis

Herr XXX
geboren am XX.XX.XXXX
erhielt in unserem Hause in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX eine Ausbildung zum

Industriekaufmann

Die Fertigkeiten und Kenntnisse wurden entsprechend dem Berufsbild des o. g. Berufes vermittelt.
Zusätzliche innerbetriebliche Schulungen ergänzten die Ausbildung

Die Ausbildung wurde mit der erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung zum Industriekaufmann am XX.XX.XXXX abgeschlossen.

Herr XXXX hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war jederzeit einwandfrei.

Für seine weitere berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihm viel Erfolg und alles Gute.

XXX, den XX.XX.XXXX

Firma
i. V. Personalleitung



Danke vorab für eure Antworten.
Titel: Ausbildungszeugnis - gut oder schlecht?
Beitrag von: Bud am November 12, 2006, 15:02:32 Nachmittag
um meine Frage vielleicht etwas zu spezifizieren.

Aufgrund von Prüfung der Verhaltens und Leistungsbeurteilung bin ich zu einer "guten" Bewertung gekommen. Stimmt dass?

Allerdings kommt mir das Zeugnis sehr kurz vor. Hat dies was zu bedeuten?

Zudem würde es mich interessieren, ob ich überhaupt noch etwas gegen das Zeugnis machen könnte, da es ja leider schon vor über 2 Jahren erstellt wurde?
Titel: Ausbildungszeugnis - gut oder schlecht?
Beitrag von: Mike am November 14, 2006, 02:31:38 Vormittag
Deine Fragen zum Zeugnis wird dir der Zeugnistest ausführlich beantworten. Mit einer Berichtigung bist du leider etwas spät dran-  Du kannst es versuchen, aber der Berichtigungsanspruch ist schon nach ca. 10 Monaten verwirkt, sehr viel schneller als der Anspruch auf die erste Erstellung (drei Jahre).
Titel: Ausbildungszeugnis - gut oder schlecht?
Beitrag von: Bud am November 14, 2006, 16:12:41 Nachmittag
dann lohnt sich ja auch ein Test nicht mehr, wenn der Anspruch sowieso schon erloschen ist