Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Peter am November 25, 2006, 16:44:16 Nachmittag
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Hallo, ich finde in meinem Zwischenzeugnis zwei Passagen die mir unerklärlich sind. Die erste lautet:" Besonders erwähnen möchten wir, dass Herr Muster für die Betreuung der Auszubildenden im Bereich XY zuständig ist. Es ist im stets ein besonderes Anliegen, diese gezielt zu fördern, sie zu motivieren, und zu guter Leistung anzus---en.
Die zweite Passage lautet:"Besonders erwähnen möchten wir noch, das Herr Muster von sich aus eine Weiterbildungsmaßnahme zum xy erfolgreich absolviert hat.
Dies ist meiner Ansicht nach so aus dem Zusammenhang herausgezogen, das es eher schon wieder negativ wirkt.
Wie ist hier die Meinung?
Gruß Peter
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Ich denke, das ist beides durchaus nett gemeint ist, auch wenn es natürlich Wichtigeres geben müsste, das man hervorhebt, vor allem Erfolge oder Fähigkeiten.
Der Ausdruck "Es ist im stets ein besonderes Anliegen..." ist aber etwas missverständlich (im Sinne von "aber es gelingt im nicht").