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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast 82 am Juli 14, 2005, 19:54:26 Nachmittag

Titel: Wie soll ich das Ausbildungszeugnis werten?
Beitrag von: Gast 82 am Juli 14, 2005, 19:54:26 Nachmittag
Hallo!
Habe mitte Juni meine Ausbildung als Groß und Außenhandelskaufmann beendet, bin mir nicht sicher, welche Note es entspricht. Hatte nach der Ausbildung das Angebot einer Übernahme. Dies nehme ich nicht an, sondern werde ein Studium antreten.

"Die Ausbildung erfolgte in folgenden Abteilungen:
Kassenwesen
Warenannahme
EDV
Buchhaltung
Einkauf Food
usw.

 Herr X erledigte alle ihm übertragenen Arbeiten stets zuverlässig und korrekt, entsprechend dem jeweiligen Ausbildungsstand. Er zeigte immer Interesse für betriebliche Notwendigkeiten und konnte die vermittelten theoretischen Kenntnisse sehr gut in praktische Arbeitsaufgaben umsetzen. Herr X war jederzeit ein ehrlicher, fleißiger und pünktlicher Mitarbeiter. Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern begegnete er stets höflich und zuvorkommend.

Das Ausbildungsverhältnis endete mit bestandener Abschlussprüfung. Wir wünschen Herrn X für die Zukunft alles Gute."
Ich bedanke mich schon mal für eine Antwort.
Titel: Wie soll ich das Ausbildungszeugnis werten?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 18, 2005, 19:52:03 Nachmittag
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Bereitschaft:
Er zeigte immer Interesse für betriebliche Notwendigkeiten

Fachwissen:
und konnte die vermittelten theoretischen Kenntnisse sehr gut in praktische Arbeitsaufgaben umsetzen.

Arbeitsweise:
Herr X erledigte alle ihm übertragenen Arbeiten stets zuverlässig und korrekt, entsprechend dem jeweiligen Ausbildungsstand.

Verhalten:
Herr X war jederzeit ein ehrlicher, fleißiger und pünktlicher Mitarbeiter.
Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern begegnete er stets höflich und zuvorkommend.

Schlussteil:
Das Ausbildungsverhältnis endete mit bestandener Abschlussprüfung. Wir wünschen Herrn X für die Zukunft alles Gute."

Das Zeugnis ist sehr knapp und z.T. unvorteilhaft formuliert ("Interesse für betriebliche Notwendigkeiten", "korrekt, entsprechend dem jeweiligen Ausbildungsstand"), wichtige Angaben fehlen, u.a. die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die keine Gesamtnote zugeordnet werden kann. Aber auch Fähigkeiten (Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Flexibilität) werden nicht bescheinigt.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.