Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: michadd76 am Dezember 16, 2006, 21:23:06 Nachmittag
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hallo,
ich hörte von der Möglichkeit einen Schlussatz unter ein Arbeitszeugnis schreiben zu lassen welcher dem Arbeitgeber verbietet geheime Formulierungen zu verwenden.
Gibt es das und kennt jemand den Wortlaut, wenn es denn so ist???
Bitte dringend um Antwort.
Danke, Micha.
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Ja so einen Satz gibt es, aber der ist Unsinn. Er lautet in etwa:
"Dieses Zeugnis wurde unodiert erstellt, mögliche negative Deutungen sind vom Aussteller nicht beabsichtigt."
Unsinn ist das, weil es zwei Arten von Codes gibt: Den "Geheimcode" (siehe LIste unter http://www.arbeitszeugnis.de/presse/geheimcodeliste.pdf) und "Verschlüsselungstechniken". Geheimcodes sind ohnehin verboten, also müsste man auch nicht darauf hinweisen, dass man sie nicht verwendet. "Verschlüsselungstechniken" sind erlaubt und zu ihnen zählt u.a. auch die Positivskala, die man vor allem vom Grad der Zufriedenheit kennt (z.B. "stets zu unserer vollen Zufriedenheit"). Jedes qualifizierte Zeugnis arbeitet mit dieser Postivskala, sonst hätte es gar keine Note. Und die Benotung ist ja Sinn und Zweck eines Zeugnisses. Schon klar, die wenigsten verstehen den Unterschied zwischen Geheimcode und Verschlüsselungstechnik. Genauer erklärt wird das hier: http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php