Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: echt voll zufrieden am Dezember 17, 2006, 17:16:45 Nachmittag

Titel: "vollst zufrieden" = "stets voll zufrieden&qu
Beitrag von: echt voll zufrieden am Dezember 17, 2006, 17:16:45 Nachmittag
Beim ersten Versuch war die Überschrift verunstaltet, deshalb hier noch mal meine Anfrage von vorgestern:

Guten Tag,

habe eine Frage zur Gesamtbeurteilung "gut". Standard ist die die Formulierung "... stets zur vollen Zufriedenheit", gelegentlich fand ich auch "... zur vollsten Zufriedenheit". Gibt es in der Verwendung Unterschiede, z. B. dass die eine eher bei Tendenz zu "sehr gut", die andere eher mit Tendenz zu "befriedigend" verwendet wird?
Titel: "vollst zufrieden" = "stets voll zufrieden&qu
Beitrag von: Stefan am Dezember 18, 2006, 01:56:21 Vormittag
Die Gesamtnote „sehr gut“ wird in der Zeugnisschreibung üblicherweise durch die Aussage „... erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ausgedrückt. Der Note „gut" entspricht die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Es ist umstritten, ob das Fehlen des Temporaladverbs „stets“ vor der „vollsten Zufriedenheit“ eine leichte Abwertung zur Note 1- bzw. 2+ bedeutet, oder ob es sich nicht auch um eine leichte Aufwertung der Aussage „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) handeln könnte, was als Note 3+  eingeschätzt werden müsste. Die meisten Fachautoren tendieren zur 1-2.

Unumstritten ist, dass das Fehlen eines Temporaladverbs beim Zufriedenheitsgrad auf Leistungsschwankungen verweist (= „nicht immer“). Da der Leistungsteil mit seinen Einzelwertungen bereits ausreichend Gelegenheiten bietet, die Noten zu differenzieren (z.B. Bereitschaft Note 1, Fachwissen Note 2, Arbeitsweise Note 1 usw.) empfiehlt es sich, bei der Gesamtnote eine klare Aussage zu treffen (d.h. Gesamtnote 1 oder Gesamtnote 2).