Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Dirk am Juli 27, 2005, 10:50:33 Vormittag
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Hallo,
ich habe heute mein Zwischenzeugnis bekommen und bin mir über die "Einstufung" nicht ganz sicher. Mein befristetes Arbeitsverhältnis läuft zum Quartalsende aus und eigentlich wollte ich ein "richtiges" Arbeitszeugnis.
Ich zitiere mal die Hauptpunkte:
Herr ... ist von ... bis in unserem Unternehmen als SAP-Anwendungsbetreuer, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, tätig.
Im wesentlichen umfasst seine Tätigkeit folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
...
Herr ... ist ein zuverlässiger und engagierter Mitarbeiter. Er besitzt ein gutes Fachwissen, mit einer schnellen, zielgerichteten Auffassungsgabe. Die an ihn gestellten Aufgaben löst er jederzeit erfolgreich. Sein Arbeitsstil ist von Zuverlässigkeit, Systematik, Zielstrebigkeit und Teamorientiertheit geprägt.
Seine Aufgaben hat Herr ... stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt und unseren Anforderungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.
Unternehmen
Unterschrift Unterschrift
Was mich irritiert ist, dass keine Schlussformel im Schreiben ist und meiner Meinung nach nicht alle Punkte eines vollständigen Zeugnisses enthalten sind. Muss ich mich mit einem Zwischenzeugnis begnügen oder kann ich jetzt schon (ca. 1 Monat vor Beendigung) ein ordentliches Arbeitszeugnis verlangen?
Kann man konkrete Highlights (sprich Projekte) in das Schreiben bringen?
Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe
Viele Grüße
Dirk
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Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Das Zeugnis ist in der Tat sehr knapp, vor allem fehlt der komplette Verhaltensteil sowie der Schlussteil mit Beendigungsgründen, Dank und Zukunftswünschen. Die Einzelwertungen entsprechen mehrheitlich der Note 3, die Gesamtnote ist eine (daher nur bedingt glaubwürdige) 2.
Wenn das Ausscheidungsdatum schon feststeht, wird eigentlich kein Zwischenzeugnis ausgestellt, sondern ein „Vorläufiges Abschlusszeugnis“, nach dem Ausscheiden folgt dann das endgültige „Abschlusszeugnis“.
Was die Nennung konkreter Projekte angeht, möchte ich Sie auf ein Urteil des BAG verweisen: Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php