Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am August 01, 2005, 23:16:34 Nachmittag
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Hallo!
Ich habe jetzt fast das ganze Forum durchgelesen... sehr informativ!!
Meine Frage:
gibt es einen Unterschied zwischen den Formulierungen
"stets zu unserer vollen Zufriedenheit" und "zu unserer vollsten Zufriedenheit" ?
Ich habe des öfteren gelesen, das sie bei der ersten die Note 2 vergaben und beim zweiten die note 2+. ist die wirklich ein unterschied und wie begründen sie ihn?
vielen dank im vorraus,
oliver
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Die Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" (ohne "stets") ist umstritten. Meist - und das ist die überzeugendste Einschätzung - wird sie mit der Note 2+ als leichte Abwertung der Note 1 ("stets zur vollsten Zufriedenheit") gedeutet.
In der Literatur ist sie aber vereinzelt auch als leichte Aufwertung der Note 3 ("zur vollen Zufriedenheit") verzeichnet, zumal auch die Leistungszusammenfassung in der Note 2 ("stets zur vollen Zufriedenheit") noch über ein Temporaladverb ("stets") verfügt.
In der Literatur wird zu Recht wiederholt davon abgeraten, derartige Zwischennoten zu vergeben und empfohlen, sich stattdessen in der Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit eindeutig auf eine Gesamtnote festzulegen. Denn Abstufungen sind in den Einzelabschnitten (Bereitschaft, Befähigung...) zur Genüge möglich.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Hat mir sehr geholfen...