Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Kirchlinde am August 17, 2005, 15:17:27 Nachmittag
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Täuscht mich da mein Eindruck, oder ist dieses Zeugnis absolut unzureichend?
"Herr XY [Anschrift] war beschäftigt vom .. bis .. in unserem Betrieb.
Er wurde mit folgenden Aufgaben betraut
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(mehr Aufgaben gab's auch nicht, soweit ja noch alles klar, aber dann...)
Herr XY zeigte sich auf allen Gebieten erfolgreich und zuverlässig. Im Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war er stets in gleicher Weise höflich und freundlich. Seine Arbeit erledigte er zu unserer Zufriedenheit.
Für seine weitere Zukunft wünschen wir ihm viel Erfolg und alles Gute.
[Datum, Ort, Unterschrift]
Wenig aussagekräftig, oder?
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Das Zeugnis ist durchaus aussagekräftig, da es auf die Bescheinigung vieler wichtiger Angaben verzichtet (z.B. dynamische Attribute, Angaben zu Fähigkeiten und Wissen, Beendigungsgrund, Dank oder Bedauern über das Ausscheiden), was als „beredtes Schweigen“ gedeutet werden muss (=Leistungen wurde nicht erbracht“). Die hier vergebene Gesamtnote 4 („zu unserer Zufriedenheit“) ist kaum glaubwürdig, die Knappheit muss als Hinweis auf eine mangelhafte Leistung gedeutet werden.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php