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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Toni am August 18, 2005, 11:31:04 Vormittag

Titel: wie ist das zu verstehen?
Beitrag von: Toni am August 18, 2005, 11:31:04 Vormittag
In meinem Arbeitszeugnis befinden sich einige Formulierungen, die ich schlecht einschätzen kann, die aber für micht etwas unmotiviert oder sogar negativ klingen. Wie ist der folgende Absatz zu bewerten?

...erweist sich als zuverlässiger, vertrauenswürdiger und leistungsfähiger Mitarbeiter.
Die an Ihn gestellten Aufgaben erledigt... stets mit der angemessenen Sorgfalt und Genauigkeit.
...erledigt alle an Ihn gestellten Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sein verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit verbindlich und korrekt.

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Toni
Titel: wie ist das zu verstehen?
Beitrag von: Klaus Schiller am August 20, 2005, 01:12:53 Vormittag
Die an Ihn gestellten Aufgaben erledigt... stets mit der angemessenen Sorgfalt und Genauigkeit.
In der zu positiver Ausdrucksweise neigenden Zeugnissprache ist eine "nur" angemessene Sorgfalt (statt z.B. sehr großer Sorgfalt) ein Hinweis auf Leistungsmängel.  

...erledigt alle an Ihn gestellten Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenheit.
Dies ist eine Leistungszusammenfassung der Note 3.

Sein verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit verbindlich und korrekt.
Dies ist eine Verhaltenszusammenfassung der Note 4. Ein "nur " korrektes Verhalten ist deutlich schlechter zu bewerten als ein "vorbildliches" oder "stets einwandfreies Verhalten".

Personalpronomen (ihn, ihm) werden in Zeuginssen ürbigens klein geschrieben.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php