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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Skorpion am August 21, 2005, 23:35:21 Nachmittag

Titel: Ausbildungszeugnis gut oder schlecht?
Beitrag von: Skorpion am August 21, 2005, 23:35:21 Nachmittag
Hallo,

ich habe meine Ausbildung vor kurzem erfolgreich abgeschlossen.
Jetzt habe ich auch mein Ausbildungszeugnis bekommen.
Kann mir jemand sagen welche Note mein Zeugnis ausweist?



Ausbildungs-Zeugnis

Frau XX, geb. XX, begann am 01.09.2002 in unserem Hause eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel.

Die Firma XX vertreibt die Marken Renault und Nissan an insgesamt fünf Standorten im XX Raum. Mit Wirkung zum 01.06.2004 haben wir den operativen Geschäftsbetrieb der Firma XX übernommen.

Frau XX wurde mit allen anfallenden Aufgaben in unserem Renault/Nissan-Betrieb in XX betraut. Sie wurde in den Abteilungen Abrechnung, Teilelager, Disposition und Buchhaltung eingesetzt.

Die Ausbildung erfolgte nach dem Berufsbild der Industrie- und Handelskammer.

Wir haben Frau XX als aufgeschlossene und interessierte junge Frau kennen gelernt, die stets überlegt an ihre Aufgaben heranging. Mit ihren Leistungen waren wir stets voll zufrieden. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kunden war stets einwandfrei.

Das Ausbildungsverhältnis endete mit Bestehen der Fertigkeitsprüfung am 21.07.2005.

Leider konnten wir Frau XX nach der Ausbildung aus betrieblichen Gründen nicht in ein Anstellungsverhältnis übernehmen.

Wir bedanken uns bei Frau XX für ihr Engagement und wünschen ihr für ihre weitere persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.
Titel: Ausbildungszeugnis gut oder schlecht?
Beitrag von: Klaus Schiller am August 23, 2005, 00:55:37 Vormittag
Entscheidend für die Leistungsbewertung ist folgende Aussage:
"Wir haben Frau XX als aufgeschlossene und interessierte junge Frau kennen gelernt (= Arbeitsbereitschaft), die stets überlegt an ihre Aufgaben heranging  (Arbeitsweise). Mit ihren Leistungen waren wir stets voll zufrieden" (Leistungszusammenfassung = Gesamtnote 2).

Die Leistungsbewertung ist ausgesprochen knapp, viele wichtige Aspekte bleiben unberücksichtigt, u.a. zur Auffassungsgabe, zur Motivation, zur Lern- und Arbeitserfolg usw). Das kann als "beredtes Schweigen" gedeutet werden, d.h. diese Leistungen wurden nicht erbracht.  Formulierungen wie "wir haben sie kennengelernt als" (statt "Sie war...") oder "wir bedanken uns" (statt "wir danken ihr") werden in der Zeugnisanalyse generell eher abwertend verstanden.  Die gute Gesamtnote ist daher leider nicht glaubwürdig.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php