Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Panolli am März 05, 2007, 15:01:18 Nachmittag
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Hallo, habe ien Praktiukm im Zeitraum Dez-Jan bei der Neuen Presse in Frankfurt gemacht. Nun hab ich leider nur eine Bestätigung dre Praktikumszeit bekommen. Muss der Arbeitgeber mir ein Zeugnis ausstellen? Er meint das dies langen würde.
Hat er da Recht, oder kann ich irgend etwas tun, um doch noch ein gescheites zeugnis zu bekommen?
Ich danke Euch schon einmal
Grüße
Panolli
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Nach § 8 Berufsbildungsgesetz haben auch Praktikanten Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ausnahme ist, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum für eine schulische Ausbildung bzw. für die Uni handelt. Dann reicht eine Bescheinigung. Unter den Musterzeugnissen auf http://www.arbeitszeugnis.de/musterzeugnisse_eingang.php findest du ein Muster für ein Praktikumszeugnis. Du könntest das um deine Aufgaben ergänzen und als Formulierungsvorschlag einreichen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Das spart ihm und dir Zeit.