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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anastasia am September 14, 2005, 08:44:50 Vormittag

Titel: Zeugnis nach Elternzeit und Unternehmerwechsel
Beitrag von: Anastasia am September 14, 2005, 08:44:50 Vormittag
Hallo,

bitte teilen Sie mir Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt mit:
Am 7.1.97 wurde mein erstes Kind geboren und ich nahm die Elternzeit in Anspruch. Damals erhielt ich ein Zwischenzeugnis mit Datum 11. 10.96. Da zwischenzeitlich ein zweites Kind kam, verlängerte sich die Elternzeit bis 26. 9.02. Das Arbeitsverhältnis wurde auf meinen Wunsch hin beendet. Während meiner Elternzeit wurde das bisherige Unternehmen von einer anderen Firma übernommen.
Ich erhielt folgendes Schreiben:

Zeugnis

Frau, geboren am, war im Anschluss an ihre in gesondertem Zeugnis bescheinigten Ausbildungszeit ab 20. Juli 1987 bei tätig. Seit 12.12.1996 befindet sich Frau in Elternzeit. Frau erhielt über ihre Tätigkeiten bis zum Beginn der Elternzeit ein gesondertes Zeugnis. Das Arbeitsverhältnis ging infolge einer Firmenübernahme auf Firma über.

Frau scheidet auf eigenen Wunsch nach Ablauf der Elternzeit zum 26.09.02 aus unseren Diensten aus. Wir bedanken uns für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern, eine gute Fachkraft zu verlieren. Wir wünschen ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Ort, 26.09.02

Kann ich dieses "Zeugnis" als solches betrachten oder sollte ich ein anderes ausführliches Endzeugnis anfordern.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Titel: Zeugnis nach Elternzeit und Unternehmerwechsel
Beitrag von: Klaus Schiller am September 14, 2005, 23:01:56 Nachmittag
Ein Abschlusszeugnis muss sich generell auf den gesamten Beschäftigungszeitraum beziehen. Es ist also nicht möglich, in einem Abschlusszeugnis auf eine Leistungsbewertung zu verzichten und stattdessen auf ein früheres Zwischenzeugnis zu verweisen, selbst wenn der / die Beurtelte in der Zwischenzeit nicht im Unternehmen tätig war.