Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Paddy am September 14, 2005, 13:37:58 Nachmittag
-
---------------------------------------------------------------------------
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
1. Welche Aussagen bzw. Merkmale muss ein qualif. Arbeitzeugnis
enthalten?
2. Hat man auch als € 400 Kraft Anspruch auf ein qualif. Arbeits-
zeugnis oder nur wenn man eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit ausübt?
Danke für Antworten!
-
ich habe ein paar Fragen zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
1. Welche Aussagen bzw. Merkmale muss ein qualif. Arbeitzeugnis
enthalten?
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
2. Hat man auch als € 400 Kraft Anspruch auf ein qualif. Arbeits-
zeugnis oder nur wenn man eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit ausübt?
Alle Erwerbstätigen haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen.