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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sandy H. am September 15, 2005, 12:05:11 Nachmittag

Titel: Beurteilung meines Arbeitszeugnisses
Beitrag von: Sandy H. am September 15, 2005, 12:05:11 Nachmittag
Hallo Herr Schiller,

ich möchte Sie bitten mein Zwischenzeugnis zu beurteilen. Da ich noch ein endgültiges Arbeitszeugnis bekomme zum Ende des Monates habe ich noch die Möglichkeit darauf Einfluss zu nehmen:

Zunächst werden die einzelnen Tätigkeiten meines Arbeitsbereiches (Arbeitsvorbereitung / Werkskoordination Polen / Zoll) aufgezählt.

Textpassagen:

Außerdem nahm Frau ... an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Abwicklung von internationalen Warengeschäften erfolgreich teil und arbeitet mit den EDV-Programen ... und ...

Wir haben Frau ...  als eine sehr gewissenhafte und genaue Mitarbeiterin kennengelernt, die ihre Aufgaben mit einer selbständigen Arbeitsweise leistet. Sie hat alle Aufgaben und Herausforderungen stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Fr. ... zeigte sich bei der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche flexibel, sie hat eine sehr gute Auffassungsgabe und kann auftretende Probleme schnell und sicher lösen. Ihre Arbeitsleistung ist auch bei wechselnden Anforderungen und bei hoher Belastung stets von guter Qualität. Die Arbeitsergebnisse von Fr. ... waren von hoher Qualität, sie erledigte ihre Aufgaben stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Mitarbeitern ist jederzeit einwandfrei.

Da die Geschäftsführung angekündigt hat , den Betrieb... zu schließen, bat Fr. ... um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses.

Wir danken Fr. ... für Ihre gute Mitarbeit und wünschen ihr für die private und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

MfG
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Für eine schnelle Bearbeitung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Titel: Beurteilung meines Arbeitszeugnisses
Beitrag von: Klaus Schiller am September 15, 2005, 17:45:37 Nachmittag
Das Zeugnis enthält einige Auffälligkeiten, die zu Ihren Ungunsten interpretiert werden können.

Hierzu zählt u.a.

- das Zeugnis wirkt sehr unstrukturiert. Der Leistungsteil eines wohlgeordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) udn Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens
- das Zeugnis enthält Leerstellen, so fehlen komplett dynamische Atribute und eine Bewertung des Fachwissens. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten eines Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft)
- das Zeugnis enthält unnötige Wiederholungen, z.B.: "...stets von guter Qualität"; "... waren von hoher Qualität", "...und genaue Mitarbeiterin"; "... stets mit großer ... Genauigkeit"...
- Es fehlt das Wort "weiterhin" vor dem Erfolgswunsch. Das könnte als Hinweis darauf gedeutet werden, dass der Erfolg bislang ausgeblieben sei
- Formulierungen wie "wir haben sie als ... kennen gelernt" (statt "sie war/ist..." können als Distanzierung gedeutet werden, siehe auch Urteilsdatenbank, Stichwort "Formulierungen"

Genauere Angaben sind ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben leider nicht möglich. Der Leistungsteil muss immer auch auf die Aufgabenbeschreibung abgestimmt sein.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php