Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Natascha am September 28, 2005, 10:25:40 Vormittag
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Hallo Zusammen,
ich hoffe auf Eure Hilfe, da ich Schwierigkeiten habe, mein Zwischenzeugnis zu bewerten.
Mit Wirkung vom xxxx wurde Frau xxx nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung, als kaufmännische Kontenbearbeiterin in der Abteilung Rechnungswesen übernommen.
Ihr Aufgabengebiet umfasste hierbei:
Personelle Zuordnung manschinell nicht zuordenbarer Posten
Buchung von Mehr-/Minderzahlungen gem. Richtlinien
Prüfung von Kundenskonti
Ausstellung und Weiterleitung von intern. Klärungsvorgängen
Klärung nicht eindeutiger Zahlungen mit Kunden
Ab xxx wurde Frau xxx als Teamassistentin in der Org-Einheit xxx eingesetzt.
Mit Wirkung vom xxx änderte sich die Tätigkeitsbezeichnung in xxx
Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie für eine kundengerechte, wirtschaftliche und technisch einwandfreie Auftragsrealisierung verantwortlich
Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen:
Termingerechte Bestellung aller erforderlichen Lieferungen und Leistungen
Unterstützung des Vertriebs und Beratung von Kunden
Erstellung von Service- und Dienstleistungsaufträgen
Terminabstimmung und Befragung und Controlling der Leistungserbringer
Vollständige Versorgung der SAP-Daten zur Sicherstellung des Liefer-und Realisierungsprozesses
Terminmanagement mit Kunden und Partnern
Controlling des Auftrasgsbestestandes auf Termintreue und mögliche Teilabrechnungen durch aktives Assetmanagement
Überwachung und Bearbeitung von Leistungsabweichungen sowie Rest- und Zusatzaufträgen
Frau xxx ist eine selbständige und engagierte Mitarbeiterin. Sie zeichnet sich durch eine gewissenhafte und zuverlässige Arbeitsweise aus und erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Frau XXX ist eine hilfsbereite, freundliche und vertrauenswürdige Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Führungskräften und Kollegen ist jederzeit einwandfrei.
Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau xxx erstellt.
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Die Leistungszusammenfassung ("stets zu unserer vollen Zufriedenheit") verweist auf die Gesamtnote 2. Es fehlen aber die entsprechenden Einzelwertungen, denn die Leistungszusammenfassung fasst diese Einzelwertungen generell lediglich zu einer Gesamtnote zusammen. Das Zeugnis geht also weder auf die Fähigkeiten und das Wissen noch auf den Erfolg (Termintreue, Qualität) ein. Zwei Sätze zur Leistung sind für ein glaubwürdiges gutes Zeugnis viel zu wenig. Die Leerstellen können als "beredtes Schweigen" gedeutet werden (= Leistungen wurden nicht erbracht, Note mangelhaft).
Ein gutes Zwischenzeugnis sollte zudem immer auch einen Dank enthalten und den Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit äußern.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php