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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: fred am April 07, 2007, 16:01:20 Nachmittag

Titel: Azubisprecher im Arbeitszeugnis
Beitrag von: fred am April 07, 2007, 16:01:20 Nachmittag
Hallo,

Ich es von Vorteil wenn ich meine Tätigkeit als Azubisprecher im Arbeitszeugnis aufführen lasse oder nicht? Kann ich als Querulant durchgehen wenn das in meinem Zeunis steht oder zeigt die Tätigkeit Engagement ?

Gilt das gleiche auch für die Tätigkeit als Gewerkschaftssprecher?

Danke

Fred
Titel: Azubisprecher im Arbeitszeugnis
Beitrag von: Mike am April 07, 2007, 22:16:03 Nachmittag
Es gibt z.B. folgendes Urteil:
Gewerkschaftliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder dessen Mitarbeit im Betriebsrat dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in ein qualifiziertes Zeugnis ausgenommen werden. Auch mittelbare Aussagen, welche ein derartiges Engagement nahelegen, haben zu unterbleiben. - ArbG Ludwigshafen 18.3.1987 - 2 Ca 281/87

"Querulant" ist eine übertriebene Deutung, aber die Aussage würde zeigen, dass du auf eigenen Wunsch die Interessen der Kollegen gegen den Arbeitgeber vertrittst. Wichtiger sollte sein, dass deine Leistung gut und vorteilhaft bewertet wird.