Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Oktober 28, 2005, 21:23:11 Nachmittag

Titel: Einzige auf die Person gerichtete Bewertung
Beitrag von: gast am Oktober 28, 2005, 21:23:11 Nachmittag
Herr XXX besitzt auf den erwähnten Einsatzgebiet gute Fachkenntnisse und Erfahrungen.Er erledigte die zu seinem Aufgabengebiet gehörenden Arbeiten gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit.Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern verhielt er sich stets tadellos.
Titel: Ja und?
Beitrag von: Gast am Oktober 30, 2005, 01:16:52 Vormittag
Hat Herr XXX auch eine Frage?!? Ich meine, soviel Zeit muss sein...
Titel: Einzige auf die Person gerichtete Bewertung
Beitrag von: gast am Oktober 30, 2005, 11:16:39 Vormittag
Ja sorry,
wollte fragen ob dies mit gewissenhaft eher negativ ist oder nicht?

Gruß Michael
Titel: Einzige auf die Person gerichtete Bewertung
Beitrag von: Klaus Schiller am November 01, 2005, 00:07:36 Vormittag
Die Aussagen entsprechen der Note 3 ("befriedigend"), sind aber zu knapp, wenn zur Leistung tatsächlich nicht mehr gesagt wird. So fehlen komplett Aussagen zu Fähigkeiten und Erfolgen sowie dynamische Attribute wie motiviert, effizient usw., was generell den Eindruck von Unmotiviertheit vermitteln würde.    

Aber: Ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.