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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gino am April 22, 2007, 15:46:31 Nachmittag

Titel: Schlechtes Zeugnis und falsche Zeitangaben
Beitrag von: Gino am April 22, 2007, 15:46:31 Nachmittag
Hallo, könnten Sie bitte das Zeugnis prüfen und mir sagen ob es schlecht ist....

Frau .... geboren am .... war in der Zeit vom ..... bis ..... als Assistentin im Finanz- und Rechnungwesen sowie im Einkauf in unserem Unternehmen tätig.

Zu Ihren Aufgaben gehörten:

Finanzbuchhaltung
Rechnungsprüfung/-kontolle
Stammdatenpflege
Bestellung und Beschaffung von Ersatzteilen und Lagerartikeln

Frau... verfügt über solide Fachkenntnisse. Sie findet sich in neuen Situationen zurecht und ist auch in der Lage Zusammenhänge zu erfassen.
Sie ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich für die Arbeit ein. Frau .... war dem Arbeitsanfall gewachsen, Sie bewältigte die Ihr übertragenen Aufgaben zuverlässig. Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten und Kollegen ist Sie geschätz. Sie unterstützt die Zusammenarbeit, ist stets hilfsbereit und in der Lage sachlich Kritik zu üben und zu akzeptieren. Frau .... hat die Ihr übertragenenn Aufgaben im Großen und Ganzen zufriedenstellend erledigt.
Frau .... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch während der Probezeit.
Wir danken Ihr für die geleistete Arbeit und wünschen Frau .... alles Gute für die berufliche Zukunft


Angaben über Ausscheiden (Datum falsch) Firma hat mich gekündigt da ich während der Probezeit krank wurde.

Wäre nett, wenn ich von Ihnen kurz ne Antwort bekommen könnte.
Titel: Schlechtes Zeugnis und falsche Zeitangaben
Beitrag von: Demel am April 22, 2007, 21:51:31 Nachmittag
Zitat
Hallo, könnten Sie bitte das Zeugnis prüfen und mir sagen ob es schlecht ist....

Ja, leider entspricht es der Note 5. So heißt z.B. die Aussage "Frau .... hat die Ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zufriedenstellend erledigt" dass man schon beide Aufgaben zudrücken muss, wenn man von Zufriedenheit sprechen will. Der Ausdruck  "im Großen und Ganzen" ist eine typische Aussage für die Note 5 (wie z.B. auch "in der Regel", "insgesamt", "im Wesentlichen" usw.).
 
Sicher weißt du schon, wie man gegen so ein Zeugnis vorgeht, die Beweislast liegt ja in dem Fall beim Arbeitgeber.  Andernfalls würde ich mich professionell beraten lassen. Bei arbeitszeugnis.de findest du eine Reihe von Hilfsangeboten und -informationen, z.B. hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php