Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mandy am November 01, 2005, 09:45:41 Vormittag
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem die Stelle des Geschäftsführers 2004 neu besetzt wurde und in diesem Jahr ein neuer Vorstand gegründet wurde(Verein), erhält nun zum ersten Mal jeder Mitarbeiter eine sogenannte "Mitarbeitereinschätzung" mit beigefügter Stellenbeschreibung.
Ein Wechsel in der Leitungsebene ist nicht geplant.
Nun meine Frage:
1. Ist es üblich ,auch wenn keine Entlassung ansteht in dieser
Form eine solche Einschätzung zu akzeptieren.
2. Mit dem Inhalt, besser mit der Formulierung des Schreibens
bin ich nicht einverstanden.Sie enthält mehrere Widersprüche in
der Aussage .Ebenfalls wurde die gesundheitliche Belastbarkeit
kritisiert .
Danke für die Antwort
Freundliche Grüße
Mandy
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1. Ist es üblich ,auch wenn keine Entlassung ansteht in dieser
Form eine solche Einschätzung zu akzeptieren.
Die regelmäßige Erstellung von Mitarbeiterbeurteilungen ist, insbesondere bei Vorgesetzten- und Stellenwechseln, üblich.
2. Mit dem Inhalt, besser mit der Formulierung des Schreibens
bin ich nicht einverstanden.Sie enthält mehrere Widersprüche in
der Aussage .Ebenfalls wurde die gesundheitliche Belastbarkeit
kritisiert .
Ihre Frage?
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners http://www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtsberatung nicht kostenlos sein darf.
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1. Ist es üblich ,auch wenn keine Entlassung ansteht in dieser
Form eine solche Einschätzung zu akzeptieren.
Die regelmäßige Erstellung von Mitarbeiterbeurteilungen ist, insbesondere bei Vorgesetzten- und Stellenwechseln, üblich.
2. Mit dem Inhalt, besser mit der Formulierung des Schreibens
bin ich nicht einverstanden.Sie enthält mehrere Widersprüche in
der Aussage .Ebenfalls wurde die gesundheitliche Belastbarkeit
kritisiert .
Ihre Frage? Man bringt zum Ausdruck,dass ich an mich manchmal zu hohe Anforderungen stelle und das Team dadurch gefährde!(ich arbeite aus ges.Gründen nur 4 Std.täglich) Danke für eine kurze Antwort, verehrter Herr Schiller,das ist doch ein dicker Brocken!
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners http://www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtsberatung nicht kostenlos sein darf.
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Wie ich Ihrem Hinweis ("arbeite aus ges. Gründen nur 4 Std. täglich") entnehme, ihr Ihre Belastbarkeit in der Tat eingeschränkt. Da ich die Umstände nicht kenne, kann ich nicht bewerten, ob der Vorwurf ("stellt manchmal zu hohe Anforderungen an sich") ungerechtfertigt ist.
In einem Arbeitszeugnis bleiben - im Gegensatz zu einer internen Beurteilung - Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen unerwähnt, solange diese keine direkten Risiken beinhalten (z.B. Epilepsie).