Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Andreas am April 26, 2007, 10:19:33 Vormittag

Titel: Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Andreas am April 26, 2007, 10:19:33 Vormittag
Hallo,

besteht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag ein Recht auf ein Arbeitszeugnis ?

Gruß
Titel: Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Katrin62 am April 26, 2007, 11:43:07 Vormittag
Die Art der Beendigung (Arbeitgeberkündigung, Arbeitnehmerkündigung, Aufhebungsvertrag, Fristablauf) hat keinen Einfluss auf den Zeugnisanspruch.

Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 der § 109, Absatz 1 GewO (Gewerbeordnung) für sämtliche Arbeitnehmer. Hier heißt es:
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Weitere Infos, z.B. zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs, findest du hier http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
LG
Katrin