Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: karlchen am November 08, 2005, 10:57:22 Vormittag
-
Vielen Dank Herr Schiller für Ihre Antwort auf meine "Zeugnisanfrage" !
Ich bin voller Wut und Enttäuschung über dieses Zeugnis und nun auch nicht mehr über ein paar Bewerbungsabsagen verwundert ... Sicher habe ich nicht mehr die Möglichkeit, dies ändern zu lassen. Ich kann die Wertung meines AG leider nicht verstehen, da Abteilungsleiter und das komplette Kollegium mit "mir" und "meinen Leistungen" mehr als zufrieden waren und wir heute noch Kontakt haben.
Was würden Sie mir raten, da alle anderen Zeugnisse "sehr gut" sind und dieses wohl als echte Karrierebremse gedacht ist ...
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen !
Danke !
-
Ganz allgemein gesagt kann man den Arbeitgeber natürlich auch nach Jahren noch um Änderungen am Zeugnis "bitten", auch wenn kein rechtlicher Anspruch auf Korrekturen mehr besteht.
Wenn Sie aber eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners http://www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf.