Autor Thema: Abgangsgrund ersichtlich?  (Gelesen 2618 mal)

ralph

  • Gast
Abgangsgrund ersichtlich?
« am: November 06, 2005, 23:52:42 Nachmittag »
Guten Tag
ich habe meine Arbeitsstelle nach 7 Jahren Tätigkeit selber gekündigt, da ich mich mit meinem Vorgesetzten überworfen hatte. Kommt dieser Umstand in der Formulierung der folgenden 2 letzten Abschnitten des Zeugnisses zum Ausdruck? Ist das Fehlen des Verhaltens gegenüber dem Vorgesetzten eine versteckte Botschaft? Bedeutet die Formulierung "viel Erfolg" ohne den Zusatz "weiterhin viel Erfolg", dieser bei der vorliegenden  Arbeitsstelle nicht vorhanden war?

Herr xx hat dank seiner ausgeglichenen Persönlichkeit die Bildung eines ausgezeichneten Teams ermöglicht. Besonders geschätzt wurde auch, dass er bereit war, sich auf Konflikte einzulassen, seinen Standpunkt mit Engagement vertrat, dabei aber auch die Bedürfnisse der andern nicht aus den Augen liess und viel zu konstruktiven Lösungen beitragen konnte.

Herr xxx verlässt und auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern. Wir verlieren mit ihm eine initiativen, kompetenten Mitarbeiter. An dieser Stelle danken wir für seine wertvolle Arbeit in der Firma yy und wünschen Herrn xx auf seinem weiteren beruflichen wie privaten Weg alles Gute und viel Erfolg.
Für Ihren Kommentar bedanke ich mich schon mal im Voraus ganz herzlich!
Ralph

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Abgangsgrund ersichtlich?
« Antwort #1 am: November 07, 2005, 23:41:13 Nachmittag »
? Ist das Fehlen des Verhaltens gegenüber dem Vorgesetzten eine versteckte Botschaft?
Es ist kaum möglich, Zeugnisformulierungen ganz ohne Kenntnis des Berufes und der sonstigen Zeugnisaussagen zu bewerten. So zitieren Sie nicht die entscheidende Verhaltenszusammenfassung. Wenn diese im Zeugnis fehlt, würden auch Aussagen zum Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden/Geschäftspartnern fehlen (=Verhalten insgesamt mangelhaft).

Die Aussage "Besonders geschätzt wurde auch, dass er bereit war, sich auf Konflikte einzulassen" ist mehrdeutig. Hier kann der Eindruck von Streitsucht entstehen. Ob die Aussage "und viel Erfolg" (ohne weiterhin) als Hinweis auf fehlenden Erfolg gedeutet werden könnte, hängt ebenfalls von den sonstigen Zeugnisaussagen ab. Wenn im Zeugnis an anderer Stelle auf den Erfolg eingegangen wird, wäre dieser Eindruck ausgeschlossen.  

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Freistellung bis Vertragsende - auch im Zeugnis ersichtlich?

Begonnen von Spazzolina

1 Antworten
9353 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 02, 2005, 12:14:07 Nachmittag
von arbeitszeugnis.de