Autor Thema: Freistellung bis Vertragsende - auch im Zeugnis ersichtlich?  (Gelesen 9139 mal)

Spazzolina

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Freistellung bis Vertragsende - auch im Zeugnis ersichtlich?
« am: Juni 01, 2005, 22:52:36 Nachmittag »
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befürchte, dass mir folgende unterschiedliche Datumsangaben in meinem Zeugnis meine weitere berufliche Entwicklung erschweren werden. Zunächst heißt es darin:

"Frau ... war in der Zeit vom ... bis zum 20. Februar 2005 (seit dem Kündigungstag war ich von der Arbeit freigestellt) in unserem Unternehmen als ... beschäftigt."
Der letzte Absatz  des Zeugnisses lautet aber: "Das Arbeitsverhältnis von Frau ... endet zum 31. Mai 2005.(was de facto auch so ist)  Wir wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute."

Wie schätzen Sie diese Formulierungen ein? Wie kann ich den Arbeitgeber dazu bewegen, das erstgenannte Datum zu zustreichen? Schließlich wird in meinem Lebenslauf nur der 31. Mai eine Rolle spielen...

Sind in diesem Zusammenhang auch die Formulierungen wie

"Frau ... war den unterschiedlichen Anforderungen jederzeit gut gewachsen. Sie teilte Zeit und Mittel jederzeit situationsgerecht ein, so dass sie ihre Aufgaben auch unter erschwerten Bedingungen termingerecht erledigte.
Frau... erfüllte die Aufgaben stets zuverlässig mit anhaltendem Engagement und hohem Verantwortungsbewußtsein. Sei handelte tatkräftig und entscheidungsfreudig. Frau ... konnte sich gut auf neue Aufgaben einstellen und war jederzeit bereit, Neues zu lernen."

mit Skepsis zu betrachten? Wie bewerten Sie die o.g. Auszüge aus meinem Zeugnis?

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

arbeitszeugnis.de

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Freistellung bis Vertragsende - auch im Zeugnis ersichtlich?
« Antwort #1 am: Juni 02, 2005, 12:14:07 Nachmittag »
Eine Freistellung wird üblicherweise dadurch erkennbar, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses vor dem offiziellen vertraglichen Beendigungsdatum liegt, das Zeugsni also "verfrüht" ausgestellt wurde.
 
Es ist nicht erforderlich, bereits in der Einleitung des Zeugnisses ein Beendigungsdatum zu nennen (alternativ: "Sie trat am DATUM in unser Unternehmen ein"). Ein derart expliziter Hinweis auf eine Freistellung wirkt zudem wenig wohlwollend, denn die Gründe für eine Freistellung könnten auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung liegen. Ich kann Ihnen aber keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, hierzu ist nur ein Anwalt befugt. Wie führen lediglich eine Sprachberatung durch. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).

Die von Ihnen zitierten Aussagen entsprechen für sich betrachtet der Note 2. Aber ohne Kenntnis der Stelle (Kassiererin? Bankkauffrau?), der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 01805/ 767 427 (12ct/min).  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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