Autor Thema: Abschlussformulierung Zeugnis  (Gelesen 5387 mal)

Eva

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Abschlussformulierung Zeugnis
« am: November 19, 2005, 16:37:42 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

können Sie mir bitte sagen, was folgende Abschlussformulierung in einem Zeugnis heißt:

Frau XXX hat unser Unternehmen zum XXX verlassen, um sich neuen Augaben zu widmen.

Kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, auch wenn die Beschäftigung nur 2 Monate gedauert hat?

Vielen Dank und viele Grüße
Eva

Klaus Schiller

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Abschlussformulierung Zeugnis
« Antwort #1 am: November 20, 2005, 16:09:57 Nachmittag »
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Häufige Fragen":

Hat man auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes Zeugnis?
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.

Die Begründung "...um sich neuen Augaben zu widmen" klingt - vor allem bei nur kurzer Beschäftigungszeit - sehr lapidar im Sinne von "Sie hat das Interesse verloren". Es genügt der Satz "Sie verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch".
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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