Autor Thema: Anspruch auf gleiches AZ nach Unternehmerwechsel/Insolvenz  (Gelesen 3778 mal)

Leah

  • Gast
Anspruch auf gleiches AZ nach Unternehmerwechsel/Insolvenz
« am: Oktober 21, 2005, 01:32:06 Vormittag »
Unser Unternehmen ist nach einer Insolvenz von einer neuen Betreibergesellschaft übernommen worden. Für einige Mitarbeiter sind während der Insolvenzzeit Zwischenzeugnisse ausgstellt worden.

So ich auch. Nun habe ich eine gekündigt. Ist der neue Unternehmer verpflichtet, mein AZ aufgrund dieses von der Insolvenzfirma ausgestellte Zwischenzeugnisses auszustellen, oder darf der neue Unternehmer auch "neue" Arbeitszeugnisse verfassen?

gast

  • Gast
Re: Anspruch auf gleiches AZ nach Unternehmerwechsel/Insolve
« Antwort #1 am: Oktober 21, 2005, 01:33:24 Vormittag »
Zitat von: "Leah"
Unser Unternehmen ist nach einer Insolvenz von einer neuen Betreibergesellschaft übernommen worden. Für einige Mitarbeiter sind während der Insolvenzzeit Zwischenzeugnisse ausgestellt worden.

So auch für mich. Nun habe ich gekündigt. Ist der neue Unternehmer verpflichtet, mein AZ aufgrund dieses von der Insolvenzfirma ausgestellte Zwischenzeugniss auszustellen, oder darf der neue Unternehmer auch "neue" Arbeitszeugnisse verfassen?

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Anspruch auf gleiches AZ nach Unternehmerwechsel/Insolvenz
« Antwort #2 am: Oktober 22, 2005, 01:07:46 Vormittag »
Da wir nur eine Sprachberatung, keine Rechtsberatung durchführen, kann ich Ihnen keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Ich möchte Sie aber auf folgendes Urteil hinweisen:

Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte."
- LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zeugnis nach Elternzeit und Unternehmerwechsel

Begonnen von Anastasia

1 Antworten
3104 Aufrufe
Letzter Beitrag September 14, 2005, 23:01:56 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Schlußbemerkung bei drohender Insolvenz

Begonnen von jm

2 Antworten
5530 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 14, 2008, 09:44:14 Vormittag
von jm
xx
Arbeitszeugnis - Insolvenz

Begonnen von Tinchen

1 Antworten
6615 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 14, 2007, 20:34:27 Nachmittag
von Mike
xx
Abschlussformulierung bei Kündigung durch Insolvenz

Begonnen von Gleis68

2 Antworten
14431 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 16, 2006, 15:08:34 Nachmittag
von Gleis68