Autor Thema: Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis  (Gelesen 13605 mal)

Christel von der Pest

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« am: Juli 21, 2006, 19:35:21 Nachmittag »
Frau xxx verfügt über ein solides Fachwissen, das sie auch bei schwierigen Aufgaben effektiv einsetzt.

Sie nutzt verschiedene Möglichkeiten, sich beruflich weiterzubilden.

Ihre Auffassungsgabe ermöglicht es ihr, auch schwierige Situationen zutreffend zu erfassen.

Durch eine logische Vorgehensweise und Urteilsfähigkeit findet sie im Allgemeinen zutreffende Lösungen.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zeigt sie grundsätzlich das geforderte Engagement und Eigeninitiative.

Auch bei hohem Arbeitsanfall ist sie in der Regel belastbar.

Ihre Arbeitsaufträge erledigt sie grundsätzlich sorgfältig und genau.

Bei wichtigen Aufgaben arbeitet sie zuverlässig und pflichtbewusst.

Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielt sie zumeist zufrieden stellende Arbeitsergebnisse.

Die Leistungen von Frau xxx haben unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.

Ihr persönliches Verhalten ist einwandfrei.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau xxx ausgestellt.

Wir bedanken uns bei ihr und wünschen alles Gute.

+   +   +  

Habe bereits um Überarbeitung gebeten.
Mal sehen, wie das nächste und dann das
richtige Zeugnis aussehen.

Was versteht Ihr denn darunter???

Maggy

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« Antwort #1 am: Juli 22, 2006, 02:18:10 Vormittag »
Alles rot Markierte ist Note 5. Ich glaub ja nicht so recht, dass das - in dieser Deutlichkeit - ein "echtes" Zeugnis sein soll :shock:

Durch eine logische Vorgehensweise und Urteilsfähigkeit findet sie im Allgemeinen zutreffende Lösungen.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zeigt sie grundsätzlich das geforderte Engagement und Eigeninitiative.
Auch bei hohem Arbeitsanfall ist sie in der Regel belastbar.
Ihre Arbeitsaufträge erledigt sie grundsätzlich sorgfältig und genau.
Bei wichtigen Aufgaben arbeitet sie zuverlässig und pflichtbewusst.
Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielt sie zumeist zufrieden stellende Arbeitsergebnisse.
Die Leistungen von Frau xxx haben unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.
Ihr persönliches Verhalten ist einwandfrei.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau xxx ausgestellt.
Wir bedanken uns bei ihr und wünschen alles Gute.

dp_germany

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« Antwort #2 am: Juli 25, 2006, 17:39:16 Nachmittag »
Herzliches Beileid!;
zumindest sollte man doch wissen das man wenn man ein Zeugnis bekommen will eine Klage bis zum Äußersten aufschiebt, denn den Wisch den Du dann in die Vorderflossen bekommst kann dann so was sein /\

Mein Tipp: wenn die Beschäftigung nicht alzu lange war lass es weg, wenn Du nach Eigeneinschätzung besser bist, oder mach was über die Zeitarbeit, auch ohne Zeugnisvorlage.

SoKa
-dp-

Christel von der Pest

  • Gast
Danke für die Antworten :-)
« Antwort #3 am: Juli 29, 2006, 11:43:29 Vormittag »
@ Maggy: wie meinst du das??? das ist wirklich deren ernst.  :shock:

Ich glaub ja nicht so recht, dass das - in dieser Deutlichkeit - ein "echtes" Zeugnis sein soll


@ SoKa:

ich bin seit über 7 jahren in dieser firma und habe keine hundert arbeitstage zuvor ein erstklassiges zwischenzeugnis erhalten, in dem ich durchgehend mit den besten bewertungen beurteilt werde.
was ich nun erhalten habe ist der blanke hohn.
ich habe zum glück schon einen neuen job, wo ich direkt nach beendigung dieses arbeitsverhältnisses beginne. ich hatte zwei stellen zur auswahl. in einem unternehmen mit über 60 MA und in einem mit 8 MA. ich habe mich für die kleine firma entschieden und der großen abgesagt, denn im "familienbetrieb" wird ein anderer umgangston herschen und es wird fairer und kompetenter sein. habe die schnauze von großen firmen voll. je größer der wasserkopf wird, desto mehr blödmänner ohne firmenkenntnisse und -wissen blasen sich auf.

Maggy

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« Antwort #4 am: Juli 30, 2006, 03:02:15 Vormittag »
Mit "ich glaub ja nicht recht..." meinte ich, dass es in jedem einzelnen Satz schulbuchmäßige Aussagen der Note 5 enthält. Meist lassen die Arbeitgeber die entsprechenden Aussagen zum Wissen, zum Engagement, zum Erfolg usw. einfach weg ("beredtes Schweigen"=Note 5), drücken sich also sehr knapp aus. Bei dir scheint ja jemand richtig Freude gehabt zu haben, alles mies zu machen. Habe ich noch nie in dieser Deutlichkeit gesehen. Dein Name "Christel von der Pest" (oder Post?) wirkte auch nicht grade vertrauenserweckend. Vielleicht klebt dir aber auch das Pech am Stiefel  :?        

Also ganz wichtig: wenn du ein recht aktuelles gutes Zwischenzeugnis hast, darf der Arbeitgeber davon jetzt nicht einfach abweichen. Dazu gibt es Utrteile, schau mal in die Urteilsdatenbank. Denn es muss immer die gesamte Beschäftigungszeit in ausgegelichener Weise bewertet werden, nicht etwa ein möglicher Streit ganz zum Schluss!!! Warte nicht zu lange, nach einigen Monataten ist der Berichtigungsanspruch schon "verjährt". Und bei der übernächsten Stelle bzw. Bewerbung wird das Zeugnis wieder ein Thema sein!

gast

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« Antwort #5 am: August 01, 2006, 09:59:11 Vormittag »
hallo maggy, danke für deine antwort.
ich habe heute meinen anwalt dazu schriftlich in kenntnis gesetzt.
er ist heute leider nicht am platze, aber dessen sekrtärin bat um
schriftliche zusendung, dann hat er alt und neu gleich vorliegen.

das die herrschaften bei der erstellung meines zeugnisses wohl
tränen gelacht haben kann man tatsächlich lesen. ich finde es
lächerlich, für einen konzern, so groß wie diesen.....  :wink:

maggy, hast du eine ahnung, welche bewertung mich nach der
verhandlung vor gericht erwarten könnte? mein altes zeugnis ist durchgehend mit sehr gut zu bewerten und das neue mit mangelhaft bis ungenügend....
ich würde ja gerne mein altes zeugnis zurück haben, weil nur da
war es den leuten möglich mich zu beurteilen. die 100 arbeitstage danach
hat nich ein vorgesetzter neben mir gesessen, um mir beim arbeiten
zuzusehen/-hören. also absolut an den haaren herbei gezogen.

christel v. d. pest

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« Antwort #6 am: August 01, 2006, 13:59:12 Nachmittag »
dieser ^^ eintrag ist von mir...
namen vergessen einzutragen.  :cry:

Maggy

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« Antwort #7 am: August 01, 2006, 17:35:49 Nachmittag »
Also ich seh da kein Problem, das Zwischenzeugnis ist verbindlich, diehe Urteilsdatenbank:

Der Arbeitgeber darf im Endzeugnis von einer Beurteilung, die er in einem (aktuellen) Zwischenzeugnis gegeben hat, nicht ohne triftigen Grund abweichen. - LAG München 14.9.1976 - 6 Sa 584/76, Arbeitsrecht in Stichworten (1977) Heft 10, S. 160.

und

1. Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." - LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

christel v. d. pest

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« Antwort #8 am: August 01, 2006, 17:44:47 Nachmittag »
sollte es tatsächlich zu einer klage kommen,
denn heute erfuhr ich, dass der AG an keine
änderung denkt, zahlt WER die prozesskosten?
der verlierer oder jeder seinen entstandenen anteil.

gast

  • Gast
Arbeitgeber verklagt und nun zum Dank ein scheiß Zeugnis
« Antwort #9 am: August 01, 2006, 18:10:35 Nachmittag »
In der ersten Instanz jeder seinen Teil. Siehe http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Knackpunkt ist, dass im Arbeitsgerichtsprozess keine Erstattung der Anwaltskosten stattfindet. Sofern also Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie abwägen, ob Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis so viel wert ist. Gerne wird Ihnen vorab ein Rechtsanwalt einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben.


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