Autor Thema: Arbeitszeugnis bewerten?!  (Gelesen 5280 mal)

Tina

  • Gast
Arbeitszeugnis bewerten?!
« am: Oktober 14, 2008, 12:59:23 Nachmittag »
Hallo zusammen,
habe heute mein Arbeitszeugnis erhalten. (Wohnheim für Menschen mit einer geistigen Behinderung)
Einige Formulierungen kommen mir etwas spanisch vor.
Im allgemeinen kann man sagen, dass mein Chef mich nicht besonders mochte, was sich meiner Meinung nach auch im Zeugnis wieder spiegelt.
Viele wichtige Punkte fehlen (Leerstellentechnik???)

blablabla-Stellenbeschreibung...

Innerhalb kurzer Zeit gelang es Frau ..., zu allen Bewohnern der Wohnstätte tragfähige Beziehungen aufzubauen. Sie legte stets Wert darauf, die Bewohner darin zu unterstützen ihre persönlichrn Ziele zu erkennen und begleitete sie bei der Umsetzung.

Dabei war ihre Grundhaltung gegenüber den Menschen mit Behinderung von Respekt und Achtung geprägt.
Frau ...berücksichtigte stets die Prinzipien der Wachstumsorientierung und arbeitete intensiv daran, die Stärken der Bewohner zu fördern.

Frau ... gelang es, den Bewohnern auch in Krisensituationen die nötige Handlungssicherheit zu vermitteln. Durch ihre freundliche und respektvolle Art konnte sie schnell ihr Vertrauen gewinnen.

Ihr Verhalten gegenüber Bewohnern. Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei.

Frau... erfüllte alle Anforderungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie verlässt uns auf eiigenen Wunsch.

Wir danken Frau ... für ihre wertvolle Mitarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufd- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.







Das Ausstellungdatum stimmt weder mit dem Kündigungstermin noch mit dem Ausscheidungszeitpunkt überein.

Alles in allem passt das ganze Zeugnis irgendwie nicht zusammen.
Viele Sachen fehlen. Der Vorgesetzte wird nach Bewohnern und Kollegen als Letztes genannt etc.

Was sagt ihr dazu?



Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bewerten?!
« Antwort #1 am: Oktober 15, 2008, 07:07:40 Vormittag »
Zeugnisse für soziale Berufe werden eher beschreibend erstellt, d.h. die sonst typischen Textbausteine findest man da selten. Das allein sollte dich nicht verunsichern. Was aber auffällt ist, dass die Aussagen eher blass wirken. Die in Zeugnissen wichtigen Aufwertungen fehlen.
Beispiele:  

Zitat
zu allen Bewohnern der Wohnstätte tragfähige Beziehungen aufzubauen
Das ist doch wohl eine Mindestanforderung.

Zitat
Sie legte stets Wert darauf, die Bewohner darin zu unterstützen ihre persönlichen Ziele zu erkennen und begleitete sie bei der Umsetzung.
Auch das halte ich für selbstverständlich, alles andere wäre ja auch destruktiv.

Zitat
Dabei war ihre Grundhaltung gegenüber den Menschen mit Behinderung von Respekt und Achtung geprägt.
Auch das sollte man vorausstezen können.

Adjektive wie "die nötige Handlungssicherheit... " sind für ein gutes Zeugnis auch viel zu schwach.

In der Aussage "Ihr Verhalten gegenüber Bewohnern, Mitarbeitern und Vorgesetzten" sind die Vorgesetzten an lester Stelle genannt, das gilt als Kritik am Verhalten gegenüber Vorgesetzten.

Unter http://www.arbeitszeugnis.de/arbeitszeugnis-muster.php findest du ein Musterzeugnis "Altenpflegerin", das dir sicher aufzeigen kann, was in einem Pflegezeugnis stehen sollte und wie es formuliert wird.  

Tina

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bewerten?!
« Antwort #2 am: Oktober 15, 2008, 14:34:46 Nachmittag »
Ja die Sachen waren mir auch aufgefallen.
Zu meinem Chef hatte ich in der Tat ein angespanntes Verhältnis, was auch mit der Grund für die Kündigung/Suche eines neuen Jobs war.
Kann ich das ändern lassen?
Ich finde das Zeugnis wiederspricht sich einfach. Unten wird mit
"Frau... erfüllte alle Anforderungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." benotet,was ja einer 2 entspricht.
Wieso wird einerseits so benotet,andererseits vieles weggelassen(also schlecht benotet)?????

Dieses Zeugnis ist einfach schwammig!

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bewerten?!
« Antwort #3 am: Oktober 15, 2008, 16:21:19 Nachmittag »
"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist sogar Note 1, aber die ist natürlich nur glaubwürdig, wenn das Zeugnis in sich stimmig wirkt. Es gibt z.B. ein erst kürzlich vom BAG gefälltes Urteil, das besagt, das in einem Zeugnis nichts wichtiges fehlen darf. In dem Fall ging es um die Belastbarkeit, die in einem Journalistenzeugnis nicht erwähnt wurde. Du findest das Urteil in der Urteilsddatenbank von arbeitszeugnis.de unter dem Stichwort "Leerstellen".

Bei einer Reklamation sind zwei Dinge sinnvoll:
1) eine Zeugsnianalyse, die dir sagt, was genau alles im Zeugnis nicht stimmt, die gibt es bei arbeitszeugnis.de für 19 Euro: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
2) eine unterschriftsreife neue Zeugnisfassung, die all diese Fehler behebt. Die gibt es für 79 Euro minus Rabatt bei bereits erstellter Auswertung, siehe www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Der Arbeitgeber könnte argumentieren, das diese oder jene Leerstelle nicht abwertend gemeint ist und Änderungen verweigern, aber spätestens wenn ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung zur Zeugbiskorrektur kommt, wie es unter www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php einsehbar ist, ist die nötige Gesprächsbereitschaft sicherlich auch auf seiner Seite gegeben.


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