Autor Thema: Arbeitszeugnis bewertung...ich hab keine Ahnung :(  (Gelesen 2878 mal)

Mel

  • Gast
Arbeitszeugnis bewertung...ich hab keine Ahnung :(
« am: Januar 14, 2011, 12:31:41 Nachmittag »
Hey ihr Lieben!
Ich habe nun nach 5 Monaten endlich mein Arbeitszeugnis bekommen, aber wenn ich es mir so durchlese, kommt es mir so vor, als wenn ich eine sehr schlechte Mitarbeiterin gewesen sei!

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und mir sagen ob ich dagegen angehen soll!

Vielen Danke schon mal!
Liiiiebe Grüße



Arbeitszeugnis

Frau. *** war in der zeit vom 1.08.2008 bis 31.07.2010 als Pflegeassistentin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30.Std. in meinem Pflegedienst beschäftigt.

Ihre Tätigkeitsfeld war die ambulante Altenpflege. Während ihrer beschäftigung vertrat sie sämtliche Einsatzgebiete im Früh- Mitag - und Spätsdienst und jedes zweite Wochenende.

Zu ihrem Aufgabengebiet zählte die grundpflegerische und hauswirdschaftliche Versorgung von kranken und alten Menschen in deren häuslichen bereich.

Die ihr übertragende Aufgabe erledigte sie selbstständigt und zu meiner Zufriedenheut.
Neue Arbeitssituationen bewältigte sie gut und sicher.
Ihr Verhältnis zu den Kunden war stets freundlich und aufgeschlossen.

Frau *** war stets um ein gutes verhältnis zu den Kollegen bemüht.

Das Arbeitsverhältnis endete am 31.07.2010 mit Auslaufen des Arbeitsvertrages.

Ich danke Frau *** für die Zusammenarbeit und wünsche ihr für ihre berufliche Zukunft alles Gute.

Mike

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bewertung...ich hab keine Ahnung :(
« Antwort #1 am: Januar 14, 2011, 12:57:12 Nachmittag »
Das entspricht leider der Note 4-5. Besonders schlecht ist offene Kritik wie "war stets um ein gutes verhältnis zu den Kollegen bemüht" (=aber es gelang ihr nicht). Man kann bei arbeitszeugnis.de eine Auswertung des Zeugnisses (Zeugnistest) und anschließend eine Überarbeitung in Auftrag geben, auf Wunsch ergänzt durch ein freundliches Anschreiben an den Arbeitgeber, in dem die Änderungswünsche detailliert begründet werden. Das Anschreiben kann man dann zusammen mit dem verbesserten Zeugnis an den Arbeitgeber schicken.

Wenn der Arbeitgeber darauf nicht eingeht, kann anschließend ein Rechtsanwalt ein deutlich schärfer formuliertes Anschreiben erstellen (ein Muster dazu ist unter www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php zu sehen). Der Arbeitgeber muss nämlich nachweisen können, dass die Leistungen unterdurchschnittlich waren. Die Beweispflicht liegt also bei ihm. Bei weiteren Fragen zu einer Zeugnisreklamation kann man dir unter der oben genannten Hotline sicherlich auch weiterhelfen.



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