Autor Thema: Arbeitszeugnis geringfügig beschäftigt  (Gelesen 4252 mal)

gast

  • Gast
Arbeitszeugnis geringfügig beschäftigt
« am: März 04, 2006, 14:14:35 Nachmittag »
Hallo allerseits,

hier habe ich jetzt einiges gelesen, aber dennoch eine Frage. Ich war für 9 Monate geringfügig beschäftigt. Ich habe dort aufgehört, weil sich die Arbeitszeiten nicht mehr mit meiner Tätigkeit als Mutter vereinbaren ließen.

Jetzt ist die Tätigkeit bereits 4 Jahre her und ich habe für eine neue Bewerbung ein Zeugnis angefordert.

Es gab damals "Stress", weil mein AG mir nicht den Tag der Betreuung eines kranken Kindes (AU-Bescheinigung lag vor!) zugestehen wollte, der mir allerdings von Gesetz wegen zustand.

Jetzt hat er in meinem Zeugnis den Satz "Ihr Verhalten gegenüber Mandanten, Kollegen und Vorgesetzten war nicht zu beanstanden".

Dies ist doch definitiv eine Negativ-Aussage??? Oder was meint ihr??

Vielen Dank schon mal....

Weltmeister 2006

  • Gast
Arbeitszeugnis geringfügig beschäftigt
« Antwort #1 am: März 05, 2006, 19:17:42 Nachmittag »
Das ist Note 4.
Erstmal ist die Reihenfolge falsch (Vorgesetzte müssen als erste genannt werden, sonst hat man sich denen gegenüber schlecht verhalten) und "Verhalten nicht zu beanstanden" (aber auch nicht zu loben) ist auch nicht so dolle.


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kein Arbeitszeugnis, da noch beschäftigt

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Geringfügig Beschäftigte - Kein qualifiziertes Zeugnis?

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Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

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