Autor Thema: Arbeitszeugnis nach betriebsbedingter Kündigung  (Gelesen 6309 mal)

Volker

  • Gast
Arbeitszeugnis nach betriebsbedingter Kündigung
« am: Mai 26, 2008, 22:48:17 Nachmittag »
Hallo

heute habe ich den Entwurf des Arbeitszeugnisses von meinem derzeitigen Arbeitgeber erhalten. Wie im Betreff schon angedeutet ist mir betriebsbedingt gekündigt worden, jedoch steht nun im Zeugnis
"Herr ...  verlässt uns auf eigenen Wunsch". Darauf angesprochen hat mir mein Arb.Geber erklärt, dass dies - so dessen Anwalt - gängige Praxis sei -  um dem Arbeitnehmer dadurch Nachteile zu ersparen bei
der Jobsuche. Frage: Ist dem tatsächlich so ?
Ich bin in einem Softwareunternehmen als als Netzwerkadministrator/Supporter angestellt.

Gruss V.

SMB

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach betriebsbedingter Kündigung
« Antwort #1 am: Mai 27, 2008, 12:45:17 Nachmittag »
Hallo,

hab auf einer anderen Homepage gelesen, daß...

"Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr und wünschen für die Zukunft alles Gute."

soll heißen:   Dir Firma verliert ihn sehr ungern.

Desweiteren habe ich dazu gesehen, daß ein "auf eigenen Wunsch" eher nicht gut sein soll. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer ist vielleicht schon besser, das weiß ich nicht. Aber auch da will auf die Formulierung geachtet sein.

Aber keine Gewähr auf das, was ich Dir als Antwort schreibe. Jetzt hast Du wenigstens was zum weiter recherchieren.

Gruß,

SMB

Mike

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach betriebsbedingter Kündigung
« Antwort #2 am: Mai 28, 2008, 01:48:09 Vormittag »
Eine Arbeitnehmerkündigung ("verlässt uns auf eigenen Wunsch") ist natürlich die beste Variante. Eine Arbeitgeberkündigung macht hingegen eher den Eindruck, man wurde nicht mehr gebraucht. Daher wird die Schlussformel "auf eigenen Wunsch" als "Geschenk" an den Arbeitnehmer mitunter auch bei Aufhebungsverträgen oder Arbeitgeberkündungen verwendet. "Gängige Praxis" kann man das nicht nennen, immerhin ist ein Zeugnis eine Urkunde und ein solch falsch dargestellter Sachverhalt meines Erachtens durchaus heikel. Der wesentliche Nachteil ist: Wenn du direkt im Anschluss keine neue Stelle hast, wirst du ggf. bei einem Bewerbungsgespräch gefragt, warum du ohne neue Job-Perspektive gekündigt hast (im Sinne von "Waren Sie überfordert? Hat man Sie gemobbt? Sind Sie krank? Hatten Sie keine Lust mehr?..."). Wenn die Entlassung nicht nur dich, sondern auch andere Arbeitnehmer betraf, könnte man das im Schlussteil durchaus auch sehr vorteilhaft formulieren, damit klar wird, dass die Kündigung keine Kritik an der Leistung bedeutete.
Ich empfhle, das Zeugnis mal mit der Checkliste zu prüfen (siehe oben) und dich, sofern dabei Mängel sichtbar werden, ggf. über die Möglichkeiten einer Zeugnisüberarbeitung beraten zu lassen, z.B. bei der Zeugnishotline (siehe ebenfalls oben).  Dann kannst du beim Arbeitgeber eine neue Zeugnisversion als Alternativvorschlag einreichen.

volker

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach betriebsbedingter Kündigung
« Antwort #3 am: Mai 28, 2008, 21:12:11 Nachmittag »
Danke für Eure Antworten:

@Mike:
Genau diese Aspekte - insbesondere den die Jobperspektive betreffend - ging mir auch durch den Kopf. Ich habe die Schlussformel entsprechend geändert so das die Ag-Seitige Kündigung ersichtlich ist und last but not least das Zeugnis  noch einmal prüfen lassen und überarbeitet.

Nochmals vielen Dank
/Volker


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