Autor Thema: Arbeitszeugnis nach kurzem Arbeitsverhältnis  (Gelesen 2161 mal)

Theresa

  • Gast
Arbeitszeugnis nach kurzem Arbeitsverhältnis
« am: Oktober 14, 2013, 08:53:10 Vormittag »
Hallo!

Ich war knapp 4 Monate in einem Unternehmen und habe dann gekündigt, weil die Stelle überhaupt nicht der Beschreibung entsprach. Man hatte mir spannende und vielfältige Aufgaben versprochen. In der Realität sah es so aus, das die Tätigkeiten so überschaubar und einfach waren, dass ich völlig unterfordert war - Qualität und Quantität auf niedrigstem Niveau!
Da auch tägliches Ansprechen des Problems nix gebracht hat, habe ich mir einen anderen Job gesucht und gekündigt. Auch wenn ich einen neuen Job habe, möchte ich dennoch ein Arbeitszeugnis über die kurze Zeit bei denen.

Dies habe ich inzwischen aufbekommen.
Es enthielt den ganzen normalen "Einleitungsteil" und meine Hauptaufgaben.
Danach kam jedoch direkt die Schlussformel, dass ich auf eigenen Wusch gehe und man mir viel Glück wünscht.
Das ist auch gut formuliert.

Ich war jedoch verwundert, dass mein Zeugnis keinerlei Angaben zu meinem Sozialverhalten, Fähigkeiten etc. enthielt - also quasi alles, was ein qualifiziertes Zeugnis ausmacht.
Daraufhin habe ich mit der Personalabteilung gesprochen. Die meinten, dass es so üblich seie, weil wenn ich nur so kurz da war, könnte man ja noch nicht viel über mich sagen und das wäre dann ehr negativ, wenn sie mir ein ausführliches Zeugnis schreiben würden.

Man sagte mir aber auch, dass man mir natürlich, wenn ich es wollen würde, auch das umfangreiche Zeugnis ausstellen würde.
Nun bin ich hin und her gerissen!
Stimmt die Aussage? Wer von euch kann dazu eine qualifizierte Aussage machen?
An sich kenne ich mich ganz gut mit Arbeitszeugnissen aus, nur in diesem Bereich bin ich leider völlig ahnungslos!

Bitte gebt mir möglichst schnell eine Rückmeldung!

Vielen Dank für die Hilfe!

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach kurzem Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: Oktober 15, 2013, 11:37:01 Vormittag »
Zitat
Ich war jedoch verwundert, dass mein Zeugnis keinerlei Angaben zu meinem Sozialverhalten, Fähigkeiten etc. enthielt - also quasi alles, was ein qualifiziertes Zeugnis ausmacht.
Daraufhin habe ich mit der Personalabteilung gesprochen. Die meinten, dass es so üblich seie, weil wenn ich nur so kurz da war, könnte man ja noch nicht viel über mich sagen und das wäre dann ehr negativ, wenn sie mir ein ausführliches Zeugnis schreiben würden.

Das stimmt so nicht, genaures  erfährst du bei den Zeugnisurteilen von arbeitszeugnis.de zum Thema "Zeugnisanspruch unter http://www.arbeitszeugnis.de/Zeugnisanspruch.php. Da heißt es z.B.
Zitat
Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. auf Führung und Leistung ausgedehntes Zeugnis dann fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Maßgeblich dafür ist allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist und nicht, wie lange es tatsächlich gedauert hat. Auch nach einer tatsächlich nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen ..."

Wichtig ist, dass man bei einer Reklamierung alles (!) bedenkt und sich kein Eigentor schießt, was sehr oft vorkommt. Daher kann es sinnvoll sein, sich bei Diensten wie arbeitszeugnis.de beraten zu lassen, bevor man ein Zeugnis akzeptiert oder einen Vorschlag einreicht. Ich weise darauf hin, weil du es gut formuliert findest, dass man dir viel Glück wünscht.  Es gilt aber im Zeugnis: Wer Glück braucht konnte nicht durch Leistung überzeugen.


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