Autor Thema: Arbeitszeugnis nicht erhalten  (Gelesen 2723 mal)

Oli

  • Gast
Arbeitszeugnis nicht erhalten
« am: Juli 08, 2008, 18:54:43 Nachmittag »
Hallo,

ich war 1 Jahr bei einem größeren deutschen Unternehmen beschäftigt und habe mich dann versetzten lassen (innerhalb des Unternehmens). Ich habe immer wieder via e-mail angemahnt mir mein Arbeitszeugnis zu schicken und wurde immer vertröstet. Bis 06/2006 war ich dort beschäftigt. Jetzt wurde die Sparte verkauft und gehört nicht mehr zum Konzern. Wie soll ich vorgehen ? Soll ich die verkaufte Sparte schriftlich anschreiben wegen dem Zeugnis oder mich an den Hauptkonzern wenden zu dem früher die Sparte gehört ? Ich war insgesamt 3 Jahre in dem Konzern und habe auch für die letzten 2 Jahre kein Arbeitszeugnis bekommen. Mein Austritt war dort Ende 03/2008. Bin mir jetzt leider nicht sicher wen ich anschreiben soll.

Gruß
Oli

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nicht erhalten
« Antwort #1 am: Juli 09, 2008, 18:29:17 Nachmittag »
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Sachverhalt richtig verstehe. Du schreibst, du hast dich innerhalb des Unternehmens versetzen lassen, damit wäre nur ein Zwischenzeugnis fällig gewesen. Später schreibst du von einem Wechsel innerhalb eines Konzerns, also bist du in ein anderes Unternehmen innerhalb eines Konzerns gewechselt (wie z.B. innerhalb des Volkswagenkonzerns von Skoda zu Audi)? Es ist ein wichtiger Unterschied, ob mit Blick auf den Arbeitsvertrag ein Abschlusszeugnis oder nur ein Zwischenzeugnis fällig gewesen wäre. Möglicherweise kann dein ehemaliger Arbeitgeber dir dann ein Abschlusszeugnis ausstellen, dass auch den ersten Zeitraum mit berücksichtigt. Der Zeugnisanspruch richtet sich ohnehin sicherlich eher gegen den alten als den neuen Eigentümer der Sparte, letzterer hat dich ja nie beschäftigt. 

Wenn hingegen damals schon ein Abschlusszeugnis fällig gewesen wäre, hättest du Fristen setzen sollen und mit einem eigenen unterschriftsreifen Entwurf und notfalls mit einem ANwaltsschreiben (siehe Muster unter www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php) den Vorgang vereinfachen können. Wichtig ist auch, dass du den Schriftverkehr aufhebst und nachweisen kannst, dass du ein Zeugnis angefordert hast. Drei Jahre lautet die übliche Frist, dann ist der Zeugnisanspruch verwirkt. Hilfe bei der Erstellung eines Eigenentwurfes findest du hier: www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf.php. Weiter Hintergrundinfos zum Zeugnisanspruch gibt es in der Rubrik "Häufige Fragen" von arbeitszeugnis.de.



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