Hallo zusammen!
Auch ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitszeugnisses nach Beendigung der Beschäftigung für eine Zeitarbeitsfirma. Ich habe nachfolgendes Zeugnis erhalten und frage mich, ob das alles so stehenbleiben kann. Insbesondere wüsste ich gern, ob zwingend eine genaue Tätigkeitsbeschreibung ins Zeugnis muss, da ich ja nur 3 Monate dort beschäftigt war. Ich meine mich erinnern zu können, dass bei einer Tätigkeit von bis zu 3 Monate eine Tätigkeitsbeschreibung keine Pflicht ist. Ferner bin ich mir bei den Zeiten nicht immer sicher. Müsste alles im Zeugnis in der Vergangenheitsform stehen weil ich dort ja nicht mehr beschäftigt war, als das Zeugnis erstellt wurde...? Für Antworten auf diese Fragen bzw. weitere Kommentare, wenn etwas an dem Zeugnis auffällig ist, wäre ich dankbar:
Frau XY, geboren am XX.XX.XXXX in XXX, war vom 30.07.2007 bis zum 31.10.2007 über unser Unternehmen im Rahmen eines Arbeitnehmer-Überlassungsvertrages bei der FIRMA XXX, ADRESSE, tätig. Die FIRMA XXX vertritt als Rechtsberatungsgesellschaft die rechtlichen Interessen des XXX-Konzerns. Frau XY wurde dem Unternehmen in der Funktion einer Rechtsanwaltsfachangestellten in Vollzeit überlassen.
Aufgrund ihrer ausgezeichneten Auffassungsgabe hat sich Frau XY sehr schnell in ihr Aufgabengebiet als Rechtsanwaltsfachangestellte mit den Schwerpunkten Verkehrswegebau und Compliance eingearbeitet.
Frau XY verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse. Sowohl quantitativ als auch qualitativ liegen ihre Leistungen weit über dem Durchschnitt.
... Ende Teil 1 (Platz hier ist begrenzt auf 2000 Zeichen >:( )