Autor Thema: Aufhebungsvertrag  (Gelesen 3352 mal)

jola

  • Gast
Aufhebungsvertrag
« am: Juli 03, 2006, 11:59:18 Vormittag »
Hallo zusammen,

durch den geschlossenen Aufhebungsvertrag steht bei mir im Zeugnisschlußabsatz u. a. "Das Arbeitsverhältnis endet in beiderseitigem besten Einvernehmen".
1) Was soll ich von dieser Formulierung halten und
2) gibt es evtl. positivere Alternativen dazu?

Vielen Dank!

Jola

Timo

  • Gast
Aufhebungsvertrag
« Antwort #1 am: Juli 04, 2006, 02:07:59 Vormittag »
Das ist die vollständige und sehr gute Beschreibung eines Aufhebungsvertrages. Nicht selten ist nur - recht unterkühlt - von "gegenseitigem Einvernehmen" die Rede. Da ein Aufhebungsvertrag aber nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommt, kann man im Grunde auch die übliche Formulierung für eine Arbeitnehmerkündigung verwenden: "Er verlässt uns auf eigenen Wunsch...". Es macht sich im Lebenslauf besser, wenn man selbst gekündigt hat, sofern man direkt danach eine neue Stelle hat.

Jola

  • Gast
Re:Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Juli 04, 2006, 10:05:05 Vormittag »
Super, vielen Dank!. Dann werde ich das vorschlagen.

Gruß
Jola


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Beendigungsformulierung bei Aufhebungsvertrag

Begonnen von Bambam

1 Antworten
3373 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 10, 2012, 09:53:46 Vormittag
von Kalli66
xx
Aufhebungsvertrag - noch Anspruch auf Zeugnisberichtigung??

Begonnen von Alex

2 Antworten
3735 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 11, 2011, 03:38:43 Vormittag
von Lolly
xx
trotz Klausel im Aufhebungsvertrag-Anspruch auf qual.Zeugnis verjährt??

Begonnen von Lena

2 Antworten
4532 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 01, 2010, 16:53:50 Nachmittag
von Lena
xx
Arbeitszeugnis nach Aufhebungsvertrag... Wie beurteilt ihr es?

Begonnen von dala

2 Antworten
3958 Aufrufe
Letzter Beitrag August 06, 2014, 17:46:35 Nachmittag
von dala