Autor Thema: Zeugnis nach kurzer Betriebszugehörigkeit  (Gelesen 4810 mal)

cb750

  • Gast
Zeugnis nach kurzer Betriebszugehörigkeit
« am: Juli 07, 2005, 17:42:58 Nachmittag »
Hallo, wer kann mir sagen wie ein Zeugnis nach nur 5-monatiger Betriebszugehörigkeit aussehen muß?
Ein qualifiziertes Zeugnis kann noch nicht in Frage kommen, da ich noch in der Einarbeitungsphase war.

Klaus Schiller

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Zeugnis nach kurzer Betriebszugehörigkeit
« Antwort #1 am: Juli 07, 2005, 18:59:53 Nachmittag »
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Häufige Fragen":
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00).

Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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