Autor Thema: Ausbildungs-/Arbeitszeugnis  (Gelesen 2823 mal)

LB

  • Gast
Ausbildungs-/Arbeitszeugnis
« am: August 12, 2005, 18:49:30 Nachmittag »
Hallo!
Heute habe ich mein Arbeitzeugnis erhalten, dass meiner meinung nach ein paar Mängel aufweist.

Da ich das Zeugnis Montag mit meinem Arbeitgeber besprechen möchte und kaum Ahnung davon habe, hoffe ich sie können mir einige Formulierungen erklären.  

Das Zeugnis soll eine 1 - 2 sein, ist aber sehr kurz gehalten.


Zeugnis:
Frau X. .... hat am 01.08.2002 bei der Standortverwaltung XY eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Bundeswehrverwaltung -
begonnen und nach nur zweieinhalbjähriger Ausbildung am 23.02.2005 erfolgreich die Prüfung mit dem Gesamtergebnis "befrieduigend" bestanden.
(Ich habe verkürzt. Wird das so formuliert?)

... in Angestelltenverhältnis übernommen...

Sie ist im Teilbereich ... (Personal- und Tarifangelegenheiten) eingesetzt ....mit Arbeitsunfähigkeiten einschl. ... betraut.
(Hier wurden ein paar Tätigkeiten vergessen)

Frau X ist eine äußerst pflicht- und verantwortungsbewusste Mitarbeiterin.

Sie ist stets fleißig, gewissenhaft und erledigt die ihrem Aufgabengebiet anfallenden Arbeiten mit gutem Fachwissen zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Sie ist in das Arbeitsteam des Teilbereiches integriert und aufgrund ihres höflichen, ruhigen und freundlichen Wesens und Verhaltens bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen beliebt.

Für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünsche ich Frau X alles Gute.
(Es fehlen Dank und Bedauern des Ausscheidens...)

Ich würde gerne wissen, was die Formulierung zu meinem Verhalten zu bedeuten hat und was im Zeugnis fehlt. Müsste nicht auch noch etwas mehr zu meiner Ausbildung gesagt werden?

Bitte antworten...!

Klaus Schiller

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Ausbildungs-/Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: August 16, 2005, 00:56:33 Vormittag »
Das Zeugnis ist in der Tat sehr knapp gehalten, u.a. fehlen Aussagen zur Lern- und Arbeitsbefähigung. Unvorteilhaft ist auch ein Satz wie "Sie ist stets fleißig, gewissenhaft und erledigt die ihrem Aufgabengebiet anfallenden Arbeiten mit gutem Fachwissen zu meiner vollsten Zufriedenheit." Hier wird zu vier Leistungsabschnitten gleichzeitig Stellung bezogen, indem pauschal Attribute aneinander gereiht werden. Eine Leistungsbewertung sollte differenzierter sein.

In der Aussage "aufgrund ihres höflichen, ruhigen und freundlichen Wesens und Verhaltens bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen beliebt" fällt das Attribut "ruhig" auf. Ein "ruhiges", unauffälliges Verhalten fördert nicht die Zusammenarbeit, es könnte eher ein Hinweis auf mangelnde Teamfähigkeit sein.

Zudem fehlen Aussagen zu den Ausscheidungsständen bzw. ein Hinweis darauf, warum es nicht zu einer Übernahme gekommen ist.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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