Autor Thema: Beurteilung Ausbildungs- und Arbeitszeugnis  (Gelesen 2827 mal)

gast

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Beurteilung Ausbildungs- und Arbeitszeugnis
« am: September 03, 2005, 15:39:33 Nachmittag »
Hallo,

ich habe nach der Ausbildung in meinem Ausbildungsbetrieb einen befristeten Vertrag für drei Monate bekommen. Dieses Arbeistverhältnis habe ich nun gekündigt, weil ich eine neue Stelle bekommen habe.
Ich bin an für sich mit meinem Zeugnis zufrieden (laut Arbeitgeber 1-2), habe jedoch von einer Bekannten erfahren, dass sich viele Aussagen in meinem Zeugnis widersprechen bzw. negativ ausgelegt werden können. Zum Beispiel: Trotz der Vielzahl der anfallenden Arbeiten und der zusätzlichen umfangreichen schulischen Aufgaben setzte sie sich in erhöhtem Maße für den Betrieb ein.
Außerdem habe ich ein Ausbildungs- und Arbeitszeugnis bekommen und nicht zwei verschiedene Zeugnisse.
Am Schluss fehlt die Bedauernsformel und die Dankesformel ist auch ziemlich knapp ausgefallen. Zudem stimmt das Datum nicht mit meinem Austrittsdatum überein.
Meine Frage ist jetzt, ob das Zeugnis wirklich einer 1-2 entspricht oder ob ich es ändern lassen sollte.

Hier nun das ganze Zeugnis:

Frau xx, geboren am xx.xx.xxxx in x, absolvierte in unserem Unternehmen in der Zeit vom 01.08.2002 bis zum 15.06.2005 eine Ausbildung zur x.

Während ihrer Ausbildung wurden Frau x alle Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zur Ausübung des Berufs als x notwendig sind.

Schwerpunktmäßig wurde sie mit folgenden Aufgaben betraut:
 - ...
 - ...
 - ...
 - ...
 - ...

Frau x hat sich während ihrer Ausbildung sehr schnell in die ihr vermittelten und übertragenen Aufgaben eingearbeitet. Sie verstand es, die erlernten Fachkenntnisse in sehr kurzer Zeit in die Arbeitsabläufe umzusetzen.

In neuen Situationen fand sich Frau x aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe stets sehr gut zurecht. Trotz der Vielzahl der anfallenden Arbeiten un der zusätzlichen umfangreichen schulischen Belastungen setzte sie sich in erhöhtem Maße für den Betrieb ein. Durch ihr Engagement konnte sie die übrigen Mitarbeiter regelmäßig von Routinearbeiten entlasten.

Die Anwendung der in der Ausbildungszeit erworbenen Kenntnisse können wir als sehr gut bezeichnen. Frau x arbeitete stets mit sehr viel Engagement und Eigeninitiative. Sie erledigte ihre Aufgaben stets mit größter Sorgfalt und Genauigkeit.

Frau x wendete alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die sie während ihrer Ausbildung gelernt hat, mit sehr großem Erfolg an. Sie hat in ihrer Ausbildungszeit stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet und unserer Erwartung in jeder Hinsicht sehr gut entsprochen.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

Auf Grund der momentanen wirtschaftlichen Situation konnten wir Frau x im Anschluss an ihre Ausbildung leider nur für drei Monate befristet übernehmen. Aufgrund einer anderen Beschäftigungsmöglichkeit verlässt sie zum 21.08.2005 nun vorzeitig unser Unternehmen. Wir bedanken uns für die Zusammnearbeit und wünschen ihr für ihren privaten und beruflichen Lebensweg alles Gute.

Ort, den 26.08.2005

Unternehmen

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Klaus Schiller

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Beurteilung Ausbildungs- und Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: September 04, 2005, 22:10:34 Nachmittag »
Ganz ohne Kenntnis des Ausbildungsberufes  und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss.

Auffällig ist aber die Zeugnisstruktur, in der z.B. gleich an drei verschiedenen Stellen auf das Fachwissen eingegangen wird. Dies wirkt ungeordnet. Auch die Aussage „wir bedanken uns“  (statt „wird danken ihr/ihm“) wird in der Zeugnissprache eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr/ihm“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird.

Zur Form: Das Ausbildungszeugnis sollte sich nur über die Ausbildungszeit erstrecken und zum Ende der Ausbildung ausgestellt werden, sich nicht auch auf die anschließende kurze Zeit als Angestellter beziehen. Diese anschließende Beschäftigungszeit wird in diesem "Gesamt-Zeugnis" zudem nur erwähnt, aber mit keinem Wort bewertet, was aufr Leistungsmängel schließen lassen kann.

Wenn ein Arbeitsverhältnis vor Fristablauf bzw. an einem "krummen" Termin (statt am Monatsende) endete, sollte klargestellt werden, dass dies im besten Einverständnis mit dem Arbeitgeber geschah und dieser nicht vertragswidrig vor „vollendete Tatsachen“ gestellt wurde.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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