Autor Thema: Ausbildungszeugnis vs. Arbeitszeugnis  (Gelesen 4521 mal)

pletsche

  • Gast
Ausbildungszeugnis vs. Arbeitszeugnis
« am: März 21, 2006, 18:51:41 Nachmittag »
Es wäre sehr nett, wenn jemand mein Ausbildungszeugnis mit meinem "richtigen" Arbeitszeugnis nach der Lehre vergleichen würde. Sie sind beide vom selben Arbeitgeber.

Ausbildungszeugnis:

Herr ... erlernte in unserem Haus vom ... den Beruf des Bankkaufmanns.

Während der Ausbildung war Herr ... entsprechend der Ausbildungsordnung in den Bereichen Marketing ... tätig. In diesen Ausbildungsstationen sowie in der Berufsschule, durch unseren ergänzenden innerbetrieblichen Unterricht und in der Projektarbeit ... (Anmerkung: war nur eine kurze, relativ unbedeutende Projektarbeit) eignete er sich alle Fähigkeiten und Kenntnisse eines Bankkaufmanns an.

Wir haben Herrn ... als einen selbständig und überlegt agierenden Menschen kennengelernt. Er verfügt über eine sehr gute Auffassungsgabe und folgte der praktischen und theoretischen Ausbildung mit sehr großem Interesse und Eifer. Praktische Arbeiten verrichtete Herr ... in guter Qualität, sorgfältig und zügig. Seine Leistungen und die während der Ausbildungszeit erworbenen Kenntnisse können wir als gut bezeichnen.

Sein Verhalten gegenüber seinen Ausbildern und unseren Mitarbeitern war immer einwandfrei. Gegenüber unseren Kunden verhielt sich Herr ... stets freundlich und entgegenkommend und gegenüber seinen Mitauszubildenden hilfsbereit und kameradschaftlich.

Herr ... hat seine Berufsausbildung durch Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ... am ... erfolgreich abgeschlossen.

Nach Beendigung der Berufsausbildung verläßt uns Herr ... unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm für seine berufliche Weiterentwicklung viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Arbeitszeugnis:

Herr ... war vom ... bis ... in unserem Hause tätig. Zuvor absolvierte er bis zum ... eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Über diesen Zeitraum stellten wir ihm ein gesondertes Zeugnis aus.

Herr ... arbeitete als Filialvertreter in unserem Filialbereich ... und seit ... in den Filialen ... und ... als Serviceberater in der Kundenbedienung im Kassen- und Servicebereich und in der Privatkundenberatung. Zu seinen Aufgaben gehörten

- ...
- ...

Herr ... stellte sich auf die verschiedenen Aufgaben jederzeit flexibel ein und führte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Er arbeitete immer selbständig, sicher und zuverlässig mit guten Ergebnissen.

Unsere Kunden wurden von Herrn ... stets freundlich bedient und individuell beraten. Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen verlief jederzeit einandfrei.

Herr ... scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis aus. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Frage:

Meine jetzige Personalchefin machte beim Einstellungsgespräch nebenbei eine Bemerkung, dass das Ausbildungszeugnis wohl irgendetwas negatives enthält. Ich habe aber nicht weiter nachgefragt. Ist es das "überlegt agierend"?

Meine Ausbildungschefin sagte mir damals, dass es ein gutes Zeugnis sei. Das Arbeitszeugnis kann man aber als eher gut bezeichnen, oder?

Vielen Dank im voraus!

pletsche

  • Gast
Ausbildungszeugnis vs. Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: März 29, 2006, 16:10:23 Nachmittag »
*hochhol*

Irgendjemand?

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Ausbildungszeugnis vs. Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: März 29, 2006, 16:46:34 Nachmittag »
Zeugnis 1.
Die Aussage "Seine Leistungen und die während der Ausbildungszeit erworbenen Kenntnisse können wir als gut bezeichnen" verweist auf die Gesamtnote "befriedigend".

Zeugnis 2:
Die Wertung besteht nur aus zwei Sätzen, wichtige Aspekte wie z.B. das Urteilsvermögen, das Fachwissen oder die Motivation bleiben komplett unberüchsichtigt (nicht der Rede wert?!).

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie für 16 Euro hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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