Autor Thema: Außergewöhnliches im Praktikumszeugnis angemessen gewürdigt  (Gelesen 2637 mal)

LordOfDoubt

  • Gast
Außergewöhnliches im Praktikumszeugnis angemessen gewürdigt
« am: Januar 31, 2007, 01:22:19 Vormittag »
Guten Tag!

Ich hatte die besondere Ehre, während meines etwas über dreimonatigen Praktikums für eineinhalb die Pressesprecherin zu vertreten - und das war eine wichtige Stelle.

Nun weiß ich aber nicht, wie ich das angemessen in das Zeugnis (das ich selbst formulieren soll, jedenfalls was meine Aufgaben angeht) aufnehmen soll. Das ist ja keinesfalls der Normal und geht weiter über das, was von einem Praktikanten erwartet wird, hinaus.

Bislang sieht der entsprechende Teil so aus:

Zitat
Während seines Praktikums bei hastenichgesehn lernte Herr Müller-Lüdenscheid die Arbeitsabläufe im Büro der Pressesprecherin kennen, der er nicht nur direkt zuarbeitete, sondern sie vom 01.07. bis zum 15.08. aufgrund ihres Mutterschutzurlaubs vertrat. Durch die Teilnahme an Gremiensitzungen und Parteiveranstaltungen erhielt er außerdem Einblick in die anderen Aufgabengebiete der Landesgeschäftsstelle.
Zu Herrn Müller-Lüdenscheids Aufgaben bei hastenichgesehen zählten insbesondere:
- tägliche Medienbeobachtung und -analyse
- Koordination der Presseaktivitäten
- Erstellung und Vorbereitung von Pressemitteilungen
- Planung und Organisation einer Städtetour gegen trara
- Recherche und Zusammenstellen von Daten und Informationen für ...
etc. pp.


Also eine kurze allgemeine Erwähnung und dann nochmal die einzelnen Aufgaben. So recht glücklich bin ich aber damit nicht ...

Danke schonmal!

gast

  • Gast
Außergewöhnliches im Praktikumszeugnis angemessen gewürdigt
« Antwort #1 am: Januar 31, 2007, 22:01:45 Nachmittag »
Ich würde die Aufgabenbeschreibung zweiteilen, erst die Praktikumsaufgaben nennen und dann die Aufgaben als Vertretung der Pressesprechering. Und darauf solltest du vor allem auch im Leistungsteil nochmal eingehen. Aber ist es nicht etwas seltsam, dass man einen Praktikanten "ins kalte Wasser" springen lässt? Der Mutterschutz kommt ja nicht von heute auf morgen.

Formulierungen wie "lernte Herr Müller-Lüdenscheid die Arbeitsabläufe im Büro der Pressesprecherin kennen" oder "erhielt er außerdem Einblick in..." gehören übrigens auch nicht zur Aufgabenbeschreibung, sondern schon in den Leistungsteil.


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