Es ist generell schwierig, Aussagen zu bewerten, ohne die Stelle bzw. die Aufgaben und die sonstigen wertenden Aussagen zu kennen. Letztlich entscheidet nämlich immer der Gesamteindruck. Und jede Stelle setzt eigene/ andere Leistungen und Fähigkeiten voraus, die auch im Zeugnis bescheinigt werden sollten. Die folgende Einschätzung erfolgt daher nur unter Vorbehalt:
"Wir lernen Frau XX als engagierte und loyale Mitarbeiterin kennen, die ihre Aufgaben stets rechtzeitig erledigte. Sie führte ihre Aufgaben zuverlässig und rationell aus."... Dies bewertet die Arbeitsweise mit der Note 3. Das Verhaltensattribut "loyal" ist hier eigentlich fehl am Platz, es gehört in den Verhaltensteil (siehe auch die Übersicht über die Zeugnisstruktur unter
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) verwendet man heutzutage nicht mehr, sie können als Distanzierung gedeutet werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - Urteil des LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
..."Aufgrund ihres freundlichen Wesens und ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit war sie allgemein beliebt. Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen udn Kunden war einwandfrei" Dies bewertet das Verhalten mit der Note 1.
Vermutlich enthält das Zeugnis weitere Aussagen, u.a. zu Fähigkeiten, zur Arbeitsweise (Sorgfalt), zu Arbeitserfolgen (Qualität, Tempo) usw. Auch die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit darf natürlich nicht fehlen.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des gesamten Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de