Autor Thema: befristetest Arbeitsverhältnis  (Gelesen 2699 mal)

Wilke

  • Gast
befristetest Arbeitsverhältnis
« am: März 03, 2007, 20:26:59 Nachmittag »
Hallo,

ist es beim Ausstellen eines Zuegnis üblich, dass man erwähnt , dass es sich um ein befristetes Arbeitsverältnis gehnadelt hat?
Wenn ja, was sind typische Formulierungen hierfür?
Gruß, Wilke

Maggy

  • Gast
befristetest Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: März 04, 2007, 14:07:10 Nachmittag »
Die Umstände der Beendigung werden dann genannt, wenn sie für den Arbeitnehmer vorteilhaft sind. Und eine von vorn herein vereinbarte Befristung liest sich besser als eine unbegründete Kündigung (nach kurzer Zeit).
Im Idealfall sollte man sowohl in der Einleitung wie auch im Schlussteil darauf hinweisen ("trat am DATUM im Rahmen eines zum DATUM befristeten Arbeitsvertrages in unser Unternehmen ein"; "Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit")


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