Autor Thema: Begründung für Aufhebungsvertrag  (Gelesen 4403 mal)

Simon

  • Gast
Begründung für Aufhebungsvertrag
« am: März 06, 2009, 08:14:21 Vormittag »
Hallo,

aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage meines Arbeitgebers, wurde mir im November 2008 ein Aufhebungsvertrag zum 31.03.09 angeboten, welchen ich unterschrieben habe, ohne zum damaligen Zeitpunkt ein neues Arbeitsverhältnis gehabt zu haben. Mein Arbeitgeber sicherte mir zu, dass im Zeugnis betont wird, dass dem Aufhebungsvertrag ausschließlich wirtschaftliche Gründe zugrunde liegen und dieser in keinem Zusammenhang zu meiner Leistung oder meiner Person stehen.

Ich war in diesem Unternehmen 8 1/2 Jahre beschäftigt (davon 2 1/2 Jahre in Ausbildung zum Industriekaufmann und 6 Jahre in der Buchhaltung). Neben meiner beruflichen Tätigkeit habe ich noch Weiterbildungen zum Industriefachwirt und Betriebswirt absolviert.

Mittlerweile habe ich eine neue Beschäftigung ab dem 15.03.09 gefunden (mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Zusatzvertrag zum Aufhebungsvertrag abgeschlossen, dass das Arbeitsverhältnis 2 Wochen früher als geplant beendet wird). Nun soll ich meinem alten Arbeitgeber mitteilen, ob ich im Zeugnis anstatt der Begründung "wirtschaftliche Situation" eine andere - für mich positivere - Formulierung haben möchte, da ich ja einen neuen Job gefunden habe.

Welche Formulierung wäre hier am besten für mich, damit das Zeugnis trotzdem noch der Wahrheit entspricht? Meinem neuen Arbeitgeber habe ich ehrlicherweise gesagt, dass ich den Aufhebungsvertrag aufgrund der wirtschaftlichen Situation abgeschlossen habe. Dann kann ja nun nicht plötzlich im Zeugnis stehen, dass er "auf meinen eigenen Wunsch" abgeschlossen wurde. Oder doch?

Haben Sie evtl. noch eine andere Idee, wie man das geschickt formulieren könnte?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

Demel

  • Gast
Re: Begründung für Aufhebungsvertrag
« Antwort #1 am: März 09, 2009, 15:44:34 Nachmittag »
Es gibt vor allem drei Varianten:
Arbeitgeberkündigung: "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis beenden..."
Arbeitnehmerkündigung: "Er verlässt uns auf eigenen Wunsch..."
Aufhebungsvertrag: "Das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen besten Einvernehmen..."

Da ein Aufhebungsvertrag nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommen kann, wird auch da oft die Floskel der Arbeitnehmerkündigung verwendet - sofern der Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Das kann man dem neuen Arbeitgeber ja auch so erklären. Für die zwei Wochen frühere Beendigung gibt es spezielle Formulierungen (z.B. "Da sein neuer Arbeitgeber ihn um einen frühestmöglichen Wechsel bat, endete das Arbeitsverhältnis bereits zum...").
Fortbildungen usw. sollten sich zumindest ansatzweise im Zeugnis wiederfinden. Was du für später auch brauchst ist ein separates AZUBI-Zeugnis.
Evtl. solltest du das Zeugnis erstmal fachmännisch prüfen lassen, bevor du um Änderungen bittest (siehe www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php). Vielleicht gibt es weiteren Klärungsbedarf.     


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